Betreuerin muss nach Diebstahl ins Gefängnis

Zweibrücken. Weil sie als Betreuerin eine alte Frau bestohlen hat, muss eine 64-Jährige aus Zweibrücken für ein Jahr ins Gefängnis, entschied gestern eine Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken. Sie verwarf damit die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 26. Mai

Zweibrücken. Weil sie als Betreuerin eine alte Frau bestohlen hat, muss eine 64-Jährige aus Zweibrücken für ein Jahr ins Gefängnis, entschied gestern eine Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken. Sie verwarf damit die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 26. Mai.Die mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte sollte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt die Rechte einer Rentnerin wahrnehmen, die sich im Krankenhaus und später im Kurzzeitpflegeheim in Mörsbach befand. Da die Wohnung der Pflegebedürftigen vermüllt gewesen sei, sollte diese entrümpelt werden.Wertgegenstände, darunter Pakete mit Waren im Wert von 5800 Euro, die von der Seniorin beim Verkaufssender QVC bestellt worden waren, sollten allerdings nicht ausgeräumt werden, weil diese der Kinderschutzbund erhalten sollte. Dies hatte der Rechtsanwalt als Gegenleistung für Entrümpelungsaktionen vorgesehen, die die Organisation in anderen Häusern der Pflegebedürftigen durchgeführt hatte. Am 30. Juli letzten Jahres begann die Betreuerin mit der Arbeit. Dabei schaffte sie aber auch die QVC-Pakete beiseite, wobei sie von einem Nachbarn beobachtet und fotografiert wurde. Die Gegenstände habe sie aber nur aufbewahren wollen, sagte sie. Der Verteidiger sah deshalb den Tatbestand der Aneignung nicht als erwiesen an und plädierte auf Freispruch. Die Pakete seien bei einem Bekannten der Angeklagten aufbewahrt worden: "Alle waren noch verpackt. Es hat kein Bruch des Gewahrsams vorgelegen", so der Anwalt. Der Staatsanwalt plädierte indes darauf, die Berufung zu verwerfen, da die Anschuldigungen durch die Zeugenaussagen bewiesen seien. Das sah auch die Strafkammer so. Die Behauptung, die Pakete nur einlagern zu wollen, ergebe keinen Sinn. nob

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