Bergbau-Aus und Zweibrücken retten Ensheim

Zweibrücken · Die Flughäfen Zweibrücken und Saarbrücken konkurrierten nicht, hat Deutschland in den Beihilfeverfahren argumentiert. Das sieht die EU-Kommission anders – und beruft sich auch auf interne Vermerke der Mainzer Regierung, die 2003 erwartete, Zweibrücken werde im Wettbewerb mit Ensheim „langfristig die Vorherrschaft gewinnen“.

Der Flughafen Zweibrücken sei für die vom US-Abzug wirtschaftlich stark betroffene Region ein wichtiger Standortfaktor. So hatte Rheinland-Pfalz gegenüber der EU argumentiert - doch das fand in Brüssel keinerlei Berücksichtigung (wir berichteten), der Airport musste schließen.

Ganz anders argumentiert die EU-Kommission im jetzt dem Merkur vorliegenden Beihilfe-Beschluss zu Ensheim. Da hebt die EU das Konversions-Argument sogar hervor: "Der Flughafen Saarbrücken spielt für die Entwicklung der Region im Hinblick auf den derzeitigen Strukturwandel der Region und ihrer Abkehr von der Bergbau- und stahlerzeugenden Industrie hin zu einer technologie- und dienstleistungsorientierten Region, für die eine gute Verbindung zu den wichtigsten deutschen Geschäftszentren unabdingbar ist, eine entscheidende Rolle."

Zwar erwähnt der Beschluss zunächst grundsätzlich auch in Saarbrücken mehrere Verstöße gegen EU-Recht. So könne angesichts der Tatsache, "dass der Flughafen seit dem Jahr 2000 wachsende Verluste verursacht hat und dass ein positives EBITDA, nicht aber ein positives Gesamtergebnis erst für 2020 erwartet wird" die öffentlich Finanzierung Ensheims "nicht als mit dem Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vereinbar eingestuft werden". Das Saarland habe die Beihilfen auch nicht wie vorgeschrieben bei der EU angemeldet.

Doch all das spielt für den EU-Entscheid, der die Beihilfen für Ensheim vollständig für zulässig erklärt, keine Rolle.

Basis der EU-Argumentation ist Artikel 107 Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Darin heiße es: "Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, sowie sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft", könnten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden. Die EU kommt zu dem Schluss, dass "Bau und Betrieb der Infrastruktur am Flughafen Saarbrücken ein klar definiertes Ziel von gemeinsamem Interesse erfüllt".

Prinzipiell kritisch sieht die EU zwar die Konkurrenz mit Zweibrücken . Doch Ensheim sei "seit mehr als 80 Jahren ein gut etablierter Flughafen", während Zweibrücken das vorhandene Angebot durch die selben Flugziele bloß verdoppelt habe. Auch dass Ensheim nach dem Wechsel des Hauptkunden Tuifly 2006 nach Zweibrücken die Gebühren gesenkt und Air Berlin Beihilfen gezahlt habe, sei unbedenklich - die Rabatte stellten "einen notwendigen Schritt dar, die zukünftige Tragfähigkeit und Rentabilität des Flughafens sicherzustellen". Die Beihilfen für Airlines in Zweibrücken waren laut EU dagegen illegal (wir berichteten).

Rheinland-Pfalz und das Saarland hatten gegenüber der EU argumentiert, die beiden Airports stünden nicht im Wettbewerb, da sie unterschiedliche Segmente bedienten. Das sieht die EU auch durch interne Vermerke der Mainzer Landesregierung aus dem Jahr 2003 widerlegt. Das Verkehrsministerium schreibe, dass eine Zusammenarbeit derzeit nicht ratsam wäre. Das Innenministerium wird zitiert, dass "aus Sicht von Rheinland-Pfalz davon ausgegangen werden (könne), dass der Flughafen Zweibrücken in diesem Wettbewerb langfristig die Vorherrschaft gewinnen werde".

Dass die Subventionen für Ensheim mehr als doppelt so hoch sind, wird in dem EU-Beschluss nicht thematisiert. Ebenso wenig die deutlich längere Landebahn, mit der Tuifly den Wechsel nach Zweibrücken begründet hatte. Zur Ensheimer Piste schreibt die EU nur, diese sei "ausreichend lang".

Und für die andauernden Verluste dort hat die EU Verständnis: "Da der Flughafen Saarbrücken auf Betriebsebene Verluste verursacht, besteht das einzige geeignete Instrument in Betriebsbeihilfe, die den Flughafen in die Lage versetzt, seinen Betrieb fortzusetzen und damit die Anbindung der Saarlandregion sicherzustellen."

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