Beim Bafög-Antrag Vermögensgrenzen beachten

Zweibrücken · Studenten haben nur einen Anspruch auf Bafög, wenn sie nicht mehr als 5200 Euro an Erspartem und anderen Vermögenswerten haben. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin. Machen sie beim Bafög-Antrag falsche Angaben, und das kommt heraus, müssen sie das Geld zurückzahlen.

Im schlimmsten Fall ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft . Wer verheiratet ist oder Kinder hat, darf etwas mehr Vermögen haben.

Oft ist Studenten nicht klar, dass sie Vermögen haben. Um sich in solchen Fällen keinen Ärger einzuhandeln, sollten Studenten immer auf Nummer sicher gehen und sich vor Antragstellung in der Familie erkundigen.

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