Mietspiegel wird demnächst veröffentlicht Arme Zweibrücker erhalten weniger Geld fürs Wohnen

Zweibrücken · Welche Wohnungsmieten sind „angemessen“, damit die Stadt für Bedürftige („Leistungsempfangende nach dem Sozialgesetzbuch II und SGB XII“) die Kosten übernimmt? Um diese Frage zu klären, ließ die Stadtverwaltung 2021 die Miethöhen in Zweibrücken untersuchen.

 Sozialamt und Jobcenter übernehmen künftig weniger Mietkosten in Zweibrücken – dann nach einer Marktanalyse sinkt die Angemessenheitsgrenze bei der Miethöhe.

Sozialamt und Jobcenter übernehmen künftig weniger Mietkosten in Zweibrücken – dann nach einer Marktanalyse sinkt die Angemessenheitsgrenze bei der Miethöhe.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Man komme damit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts nach. Seit Januar nun werden die „Angemessenheits-Richtwerte“ nicht mehr nach der Wohngeldtabelle bestimmt, sondern nach den neuen Richtwerten.

Die mittels dieses neuen „schlüssigen Konzepts“ ermittelten Grenzen haben für viele Zweibrücker aber unangenehme Folgen: Die „Angemessenheitsgrenze“, bis zu der Jobcenter oder Sozialamt die Brutto-Kaltmiete übernehmen, sinkt nämlich. Je nach Zahl der Haushaltsmitglieder gibt es monatlich 9,20 bis 98,30 Euro weniger Geld (sofern keine nachvollziehbaren Gründe das Überschreiten rechtfertigen). Die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Miete (die Wohnungsgrößen dienen lediglich der Orientierung – ist eine Wohnung günstiger, darf sie also auch größer sein) liegen bei (in Klammern die bisherigen Zahlen): Ein-Personen-Haushalt 50 Quadratmeter 361 Euro (371,80), Zwei-Personen-Haushalt 60 qm 440,70 Euro (449,90), Drei-Personen-Haushalt 80 qm 478,40 Euro (535,70), Vier-Personen-Haushalt 90 qm 526,50 Euro (624,80) und Fünf-Personen-Haushalt 105 Quadratmeter 646,80 Euro (713,90).

Auf Merkur-Nachfrage erläutern Stadtsprecher Jens John und das Sozialamt mit einem Beispiel, was das für Betroffene bedeutet: „Eine Person aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II sucht eine Wohnung. Damit die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, dürfn die Kaltmiete und die Nebenkosten nicht mehr als 361 Euro betragen. Findet die Person eine Wohnung für 350 Euro, werden die 350 Euro komplett durch das Jobcenter übernommen. Kostet die Wohnung jedoch 370 Euro und es liegen keine Besonderheiten des Einzelfalls vor, übernimmt das Jobcenter lediglich 361 Euro, die restlichen 9 Euro müsste die Person aus ihren Mitteln übernehmen.“

Wie viele Menschen in Zweibrücken sind von den Kürzungen betroffen? Das könne man noch nicht genau sagen, antworten John und das Sozialamt. Denn während der Corona-Pandemie sei die Angemessenheitsprüfung für Neubewilligungen ausgesetzt. „Hinzu kommt, dass eine Überschreitung des Richtwertes nicht automatisch zu einer Leistungskürzung führt, sondern weitere Besonderheiten im Einzelfall die Übernahme von höheren Kosten rechtfertigen können.“ Es gebe aber rund 1850 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte mit Beziehern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII) in Zweibrücken.

Die Erhebung des Mietniveaus 2021 in Zweibrücken diente außerdem der Erstellung eines Mietspiegels. Dieser soll Vermietern und Mietern eine Orientierung geben, welche Mieten für welche Wohnungsgrößen ortsüblich sind. Wann kommt der Mietspiegel? Im Frühjahr, kündigt Stadtsprecher John an: „Der Mietspiegel wurde bislang noch nicht veröffentlicht, da die Beteiligung der Interessenverbände und des Stadtrates noch nicht abgeschlossen ist.“ Am Mittwoch (17 Uhr Aula Hofenfels-Gymnasium) steht der Mietspiegel auf der Tagesordnung des Stadtrates.

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