Öffentlichkeitsbeteiligung für Neubaugebiet Erneute, leichte Verzögerung bei Kirchberg-Planung
Zweibrücken · Noch bis 31. Mai haben vor allem Bürger noch Gelegenheit, Einwände gegen das auf einer Grünfläche oberhalb von Ixheim geplante Neubaugebiet vorzubringen.
Ende April hatte der Stadtrat den Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf für das Neubaugebiet „Wohnen am Kirchberg“ gebilligt. Diese Änderungen waren Folge etlicher kritischer Einwände zur vorherigen Planung, insbesondere soll nun durch verschärfte Auflagen (zum Beispiel Verbot von dichten Hecken oder Grundstücksmauern) die Kaltluftzufuhr der Nachbarn unten in Ixheim weniger stark eingeschränkt werden. Die meisten Einwände waren aber abgeschmettert worden.
Deshalb mussten die Pläne erneut öffentlich ausgelegt werden. Das war eigentlich nur bis 15. Mai geplant (wir berichteten). Doch wie die Stadt zwischenzeitlich im Amtsblatt auf ihrer Homepage bekannt gemacht hat, ist diese Frist verlängert worden: Die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist bis 31. Mail verlängert worden, damit haben Bürger noch länger Zeit, die Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls kritische Stellungnahmen abzugeben.
Grund für die Verlängerung ist eine Panne. In der Bekanntmachung heißt es: „Das planbegleitend von der Fa. ISU erstellte Schallschutzgutachten („Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan IX 38 „Wohnen am Kirchberg“) wurde ohne die im Deckblatt angegebenen Anhänge veröffentlicht. Diese Anhänge wurden nun nachträglich ergänzt.“
Das ergänzte Schallschutzgutachten kann beim Stadtbauamt der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 3, im Flur 1. Obergeschoss gegenüber Zimmer B.152 während der Dienststunden (Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Mo-Do 14 bis 16 Uhr) eingesehen werden. die stadt empfiehlt eine vorherige Terminvereinbarung (per E-Mail: bauamt@zweibruecken.de). Das Gutachten ist zudem auf der Internetseite der Stadt Zweibrücken unter www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch an oben genannte E-Mail-Adresse vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nach Fristablauf eingehen, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Über die Prüf-Ergebnisse von Stellungnahmen wird man danach nur informiert, wenn man Absenderangaben macht.