Kommentar zum Bebauungsplan für das Ex-Brauereigelände in Zweibrücken Klimaschutz UND Park-Projekt in Gefahr

Zweibrücken · Der Stadtrat sollte nicht die Mahnung der SGD Süd in den Wind schlagen – und doch Gutachter prüfen lassen, ob die Pläne für das Ex-Parkbrauerei-Gelände die Frischluftzufuhr der Zweibrücker Innenstadt beeinträchtigen oder nicht. Sonst könnte es schon wieder ein böses Erwachen vor Gericht geben, befürchtet unser Kommentator.

 Das potenzielle Baugrundstück: Hier stand einst die Zweibrücker Braustätte der Parkbrauerei (die heute nur noch in Pirmasens braut), und oben deutlich mehr Wald.

Das potenzielle Baugrundstück: Hier stand einst die Zweibrücker Braustätte der Parkbrauerei (die heute nur noch in Pirmasens braut), und oben deutlich mehr Wald.

Foto: Lutz Fröhlich

An Stelle der 1988 stillgelegten riesigen Zweibrücker Braustätte der Parkbrauerei sollen oben am Hang ein Wohngebiet und unten ein „Urbanes Gebiet“ (Wohnungen und diese nicht störendes Gewerbe wie Hotel, Pflegeeinrichtung oder Einzelhandel) entstehen. Diese Aufwertung des Lebens in der Innenstadt fände ich eigentlich rundum erfreulich, ebenso wie alle Fraktionen diese Woche im Bauausschuss.

Allerdings sollte der Stadtrat kommenden Mittwoch mehr auf die Bedenken von Grünen, Anwohnern und Experten hinsichtlich Klimaschutz hören. Zur Erinnerung: Im September 2020 beschloss der Stadtrat einstimmig (!), Kaltluft-Schneisen und -Entstehungsgebiete im Zweibrücker Flächennutzungsplan als „unverbaubar“ festzulegen. Und was macht der Ratsbauausschuss bei nächster Gelegenheit (für das „Quartier Altes Brauereigelände“ braucht es neben einem neuen Bebauungsplan auch eine Flächennutzungsplan-Änderung)? Er will nicht einmal untersuchen lassen, ob die Art und Weise der geplanten Bebauung die Luftzufuhr der Innenstadt beeinträchtigt! Und dies, obwohl sogar die SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion) dazu ein Gutachten fordert und auch die Untere Naturschutzbehörde beim UBZ besorgt ist. Problematisch sein könnte außer dem Wäldchen-Verlust oben, dass unten an der Hofenfelsstraße eine über 50 Meter lange „Riegelbebauung“ geplant ist: Diese soll keine Lücken zum Luftdurchstrom haben – weil dadurch auch Lärm für die Bewohner der Neubauten oben durchdringen könnte.

Vielleicht ist das Gelände überhaupt nicht wesentlich für die Kaltluftzufuhr, oder rechts und links des Riegels kommt genug Luft durch. Aber: Es reicht nicht, darüber nur zu spekulieren, wie es der Bauausschuss getan hat. Denn dies gefährdet nicht nur den Klimaschutz: Wenn man potenziell schädliche Auswirkungen eines Neubaugebiets auf Nachbarn nicht sorgfältig genug prüft, droht das (von wenigen Nachbarn abgesehen) in Zweibrücken heiß ersehnte gesamte Projekt vor Gericht zu scheitern. Was ja nicht zum ersten Mal geschähe: Schon den ersten Bebauungsplan von 2019 kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG Koblenz) wegen Fehlern. Der Stadtrat sollte deshalb aufpassen, den Projekt-Gegnern keine Steilvorlage zu liefern – und im weiteren Bebauungsplanverfahren die Klima-Auswirkungen ernsthafter abwägen.

Planerin und Bauausschuss argumentierten zwar, man dürfe den jetzigen leeren Gelände-Zustand nicht mit dem künftigen vergleichen – sondern müsse die Zeit der noch viel größeren Parkbrauerei-Bauten mit der künftigen Bebauung vergleichen. Aber ob ein Gericht den Ist-Zustand einfach ignoriert? Darauf würde ich nicht wetten. Zumal der Investor diesen Ist-Zustand voreilig geschaffen hat: Das Wäldchen oben wurde noch vor Beschluss des ersten Bebauungsplans gefällt; und der Abriss der Gebäude erfolgte vor dem OVG-Urteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort