Öffentliche Auslegung des Steitzhof-Bebauungsplans wird deshalb wiederholt Fehler bei Bürgerbeteiligung für Amazon-Gelände nahe Zweibrücken

Zweibrücken/Contwig · Bürger bekommen noch einmal Gelegenheit, Einblick in den Steitzhof-Bebauungsplan-Entwurf zu nehmen und Bedenken geltend zu machen. Neu ist bei den Unterlagen aber nur die Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung eines geschützten Biotops.

 Die Bebauungsplan-Änderung soll den Weg frei machen für ein Logistikzentrum auf dem Steitzhof-Gelände, das zwischen Contwig und Flugplatz Zweibrücken nahe der A 8 liegt (Aufnahme vom Oktober 2021).

Die Bebauungsplan-Änderung soll den Weg frei machen für ein Logistikzentrum auf dem Steitzhof-Gelände, das zwischen Contwig und Flugplatz Zweibrücken nahe der A 8 liegt (Aufnahme vom Oktober 2021).

Foto: Norbert Schwarz

Das Bebauungsplan-Verfahren „Areal Steitzhof und Umfeld, 1. Änderung“ verzögert sich um zwei Monate. Dieser Plan soll die Ansiedlung eines Logistikzentrums ermöglichen – Interessent ist derzeit Amazon mit angeblich 400 Arbeitsplätzen. Der interkommunale ZEF (Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken) am Donnerstag mit: Die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß Baugesetzbuch muss „aufgrund eines formellen Fehlers“ wiederholt werden.

Der ZEF erläutert, was falsch lief: Zwar lagen die Plan-Unterlagen vom 19. Oktober bis 23. November öffentlich aus. Aber: „Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; Stellungnahmen können daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.“ Doch in der Bekanntmachung stand lediglich, Stellungnahmen seien „schriftlich oder elektronisch per E-Mail“ einreichbar. „Dies erweckte den Anschein, dass mündliche oder zur Niederschrift diktierte Stellungnahmen nicht abgegeben werden können.“ Zwar wurden keine Bürger abgewiesen, die solche Stellungnahmen abgaben, auch ihre Stellungnahmen wurden aufgenommen. Das ändere aber nichts an dem Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen.

Deshalb werden die Unterlagen nun erneut im Zweibrücker Rathaus ausgelegt: vom 17. Dezember bis einschließlich 21. Januar. Neu dabei ist laut ZEF ein Bescheid der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz „Naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 30 Abs. 4 BNatSchG zur Beseitigung eines gesetzlichen geschützten Biotops“ (Orchideen-Magerwiese) vom 28.07.2021“. Ansonsten seien die Unterlagen unverändert.

Alle bereits abgegebenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und in die Abwägung einbezogen.

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