Beamter gerät zwischen die Fronten von Behörden

Zweibrücken. Eine Behördenodyssee mit gutem Ausgang hat Volker Maas, Beamter an der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt, durchlebt. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen sollte er in Kur gehen, geriet aber stattdessen zwei Monate lang zwischen die Fronten eines Konfliktes zwischen der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz und dem Landkreis Südwestpfalz

 Erst nach der Merkur-Recherche wird die amtsärztliche Untersuchung möglich. Foto: dpa

Erst nach der Merkur-Recherche wird die amtsärztliche Untersuchung möglich. Foto: dpa

Zweibrücken. Eine Behördenodyssee mit gutem Ausgang hat Volker Maas, Beamter an der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt, durchlebt. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen sollte er in Kur gehen, geriet aber stattdessen zwei Monate lang zwischen die Fronten eines Konfliktes zwischen der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz und dem Landkreis Südwestpfalz. Erst nachdem der Merkur sich eingeschaltet hatte, fand sich eine Lösung für Maas. Doch der Reihe nach: Bevor der Landesbeamte in Kur gehen kann, ist zunächst eine amtsärztliche Untersuchung nötig. Die OFD beauftragte den Kreis Südwestpfalz mit der Untersuchung Maas' durch das Gesundheitsamt in Zweibrücken. Doch die Kreisverwaltung fühlte sich nicht zuständig, verwies ihn stattdessen an das Gesundheitsamt in Homburg, weil der JVA-Bedienstete dort wohnt - und somit Saarländer ist. Doch eine dortige Untersuchung, deren Kosten (40 Euro) er selbst hätte tragen müssen, akzeptierte laut Maas wiederum die OFD nicht, weil diese doch ausdrücklich den Landkreis Südwestpfalz beauftragt hatte. Über zwei Monate zog sich das Tauziehen hin, schließlich wandte sich Maas an den Merkur.Beide Behörden bestätigen auf Anfrage unserer Zeitung den Konflikt - und beharren auf ihrer jeweiligen Auslegung der Bestimmungen: Bereits habe das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium das Dienstort-Prinzip aufgegeben. Stattdessen gelte grundsätzlich das Wohnortprinzip. Ausnahme nach Lesart des Landkreises: "Eine Zuständigkeit nach dem Betriebsstättenprinzip ergibt sich abweichend für solche gutachterlichen Fragestellungen, deren Angelegenheiten wesentlich durch die Betriebsstätte selbst bestimmt werden, wie das zum Beispiel im medizinischen Bereich bei arbeits- oder umweltmedizinischen Fragestellungen der Fall ist."

Obwohl sie sich exakt auf die selbe Stelle im Verwaltungsverfahrensgesetz beruft, bewertet die OFD den Fall völlig anders: Zwar gelte tatsächlich das Wohnortprinzip. Für Nicht-Rheinland-Pfälzer müsse jedoch weiterhin das Betriebsstättenprinzip angewandt werden. Im Falle von Maas lenkte die OFD nach der Merkur-Intervention jedoch ausnahmsweise ein: "Um den Zuständigkeitsstreit nicht auf dem Rücken des Beamten auszutragen, ist eine unbürokratische Lösung gefunden worden, bei der das sich unrechtmäßigerweise weigernde Gesundheitsamt umgangen wird." Die OFD lässt nun eine Untersuchung in Homburg zu und übernimmt auch die Gebühren.

Eine Dauerlösung ist das jedoch nicht. Maas: "Das Problem betrifft noch etliche andere Kollegen." OFD-Vizepräsident Oliver Brehm hat die Sache deshalb nach an die zuständigen Ministerien weitergegeben. Die sollen jetzt ein Machtwort sprechen. Für den Landkreis läuft es dagegen auf eine andere Lösung hinaus: "Im Streit um die Zuständigkeit müssen wohl die unterschiedlichen Positionen gerichtlich geklärt werden", sagt Kreissprecher Ruven Fritzinger. Die "Zuständigkeitsproblematik" betreffe alle im öffentlichen Dienst, die "amtsärztliche Zeugnisse" benötigen. gda

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