Villa Schwinn Verwunderung über Baumfällung

Zweibrücken · Im Park der Villa Schwinn wurde eine Blutbuche gefällt, obwohl das in der Brutsaison eigentlich nicht erlaubt ist. Doch dafür gab es einen guten Grund.

 Im Hintergrund links ist der vor einigen Tagen gefällte und zersägte Baum zu erkennen.

Im Hintergrund links ist der vor einigen Tagen gefällte und zersägte Baum zu erkennen.

Foto: Jan Althoff

(red) Mutmaßliche Rodungsarbeiten im Park der denkmalgeschützten Villa Schwinn haben für Verwunderung bei Merkur-Lesern gesorgt. „Ein Baum ist schon gefällt. Ob dies schon die Vorabeiten für das Bauprojekt, über das berichtet wurde sind?“, heißt es in einer Nachricht an die Redaktion. Korrekt daran ist, dass vor einigen Tagen ein Baum, nach Merkur-Informationen eine Blutbuche, auf dem Gelände gefällt wurde. Die Maßnahme hat jedoch laut Stephan Schwinn, Mitglied der Erbengemeinschaft, nichts mit den Wohnungsbau-Plänen zu tun. Vielmehr habe der – abgestorbene – Baum „wegen extremer Bruchgefahr nach Freigabe durch die Untere Naturschutzbehörde Zweibrücken“ entfernt werden müssen. Unter solchen Umständen ist eine Baumfällung auch in der Brutperiode zulässig. Nach Merkur-Informationen war der Baum geschädigt durch den „gemeinen Spaltblättling“, einen Pilz, der das Kambium (Leitungsbahnen) befällt. Stadtsprecher Jens John sagte auf Merkur-Anfrage, bisher sei kein Bauantrag gestellt worden.

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