„Barbarenschatz“-Fall: Über Revision noch nicht entschieden

Zweibrücken · Im Rechtsstreit um den Entdecker des "Barbarenschatzes" von Rülzheim ist noch kein Ende absehbar. Ein Sprecher des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken bestätigte zwar, dass der Anwalt des Finders Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Januar eingelegt habe. Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur Revision stehe aber noch aus. Sie müsse dem zuständigen Senat des Oberlandesgerichts vorgelegt werden. "Das wird alles noch eine Weile dauern", so der Sprecher.

 Diese goldenen Schmuckstücke eines Gewandes gehören zum „Barbarenschatz“. Foto: Torsten Silz/dpa

Diese goldenen Schmuckstücke eines Gewandes gehören zum „Barbarenschatz“. Foto: Torsten Silz/dpa

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Der Schatzsucher aus Speyer hatte in der Südpfalz einen als einmalig bezeichneten Schatz aus der Spätantike ausgegraben, diesen monatelang behalten und erst herausgerückt, nachdem Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren. In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat.

Das Landgericht Frankenthal hatte den Angeklagten deshalb im Januar wegen Unterschlagung verurteilt - wie zuvor bereits das Amtsgericht Speyer (wir berichteten). Die Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte, legte daraufhin beim Pfälzischen Oberlandesgericht Revision ein. Das Landgericht hatte außerdem eine Bewährungsstrafe des Amtsgerichts von 15 Monaten auf acht Monate reduziert.

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