Zweibrücker Dealer-Prozesse Mutmaßliche Drogenbanden-Mitglieder kündigen Geständnisse vorm Landgericht an

Zweibrücken · Ein „Super-Super-Sonderangebot“ zum Strafmaß sei allerdings vom Tisch, entgegnet Staatsanwältin im Zweibrücker Dealer-Prozess.

 Teils sind Verteidiger auch bereit, Haftstrafen für Mandanten zu aktzeptieren (Symbolbild: die JVA Zweibrücken).

Teils sind Verteidiger auch bereit, Haftstrafen für Mandanten zu aktzeptieren (Symbolbild: die JVA Zweibrücken).

Foto: Lutz Fröhlich

Ein Ende kommt in Sichtweite. Zumindest einer der vier gegen insgesamt elf Angeklagte seit April 2021 vor dem Landgericht Zweibrücken laufenden Drogenbanden-Prozesse scheint nach rund 50 Verhandlungstagen auf die Zielgerade einzubiegen.

Während eines in der vergangenen Woche von der Vorsitzenden Richterin der Ersten Großen Strafkammer Susanne Thomas anberaumten sogenannten „Erörterungsgesprächs“ erklärten die Verteidiger in dem Verfahren gegen drei Angeklagte (parallel laufen noch drei weitere Prozesse: einer mit vier und zwei mit je zwei Angeklagten), ihre Mandanten hätten sich zu Geständnissen oder zumindest zu Teilgeständnissen bereit erklärt.

So gab der Ludwigshafener Rechtsanwalt Alexander Klein, der einen 31-Jährigen verteidigt, zu Protokoll, dass die Anklage zwar „fast ausschließlich“ auf der Auswertung von Chat-Nachrichten fuße und deshalb viele Vorwürfe „dürftig“, „Auslegungssache“, „erläuterungsbedürftig“ seien und „einige Fälle herausfallen“ könnten. Denn es gebe Fälle, in denen Betäubungsmittel von den Angeklagten zwar bestellt, aber nicht geliefert worden seien. Sein Mandant wolle jedoch einige „Abverkäufe“ zugeben. Andere Fälle bestreite er „nicht komplett“, sie stellten „sich aber anders dar“. Überwiegend habe sein Mandant aber nur „Beihilfe geleistet“, weshalb eher eine Gesamtfreiheitsstrafe von „unter sieben Jahren“ in Betracht komme, wie die Staatsanwaltschaft einem anderen Angeklagten angeboten hatte, argumentierte der Rechtsanwalt.

Woraufhin Staatsanwältin Karin Ephan entgegnete: „Das war ein Super-Super-Sonderangebot über sechs Jahre und neun Monate“, dass sie bereits im Mai vergangenen Jahres gemacht habe und inzwischen nicht mehr gelte. „Das wäre nicht das, was ich mir hier vorstelle“, stellte sie bezüglich des 31-jährigen Angeklagten klar, der auch bei einem lukrativen 50-Kilo-Heroin-Geschäft mitgewirkt habe. „Davon hat mein Mandant nichts mitbekommen“, merkte dessen Anwalt an. Gleichwohl wolle er in einer der nächsten Verhandlungen in mindestens neun Fällen „eine teilgeständige Einlassung für ihn abgeben“.

Der Verteidiger des 36-jährigen Angeklagten, der Dürener Rechtsanwalt Christoph Rühlmann, argumentierte, dass beispielsweise die „Bandenmäßigkeit“ für ihn zwar noch nicht nachgewiesen sei, er jedoch gegen die Anklagevorwürfe auch „nicht bis zur letzten Patrone“ ankämpfen wolle. Möglicherweise sei sein drogenabhängiger Mandant auch ein Kandidat für den Maßregelvollzug, also für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Der Verteidiger des 33-jährigen Angeklagten, der Frankfurter Rechtsanwalt Oliver Wallasch, schlug vor, sich „auf einen Strafkorridor“ zu einigen. Sein Mandant sei „ja hauptsächlich als Lieferant“ der Drogen angeklagt. Bezüglich den damit zusammenhängenden Tatvorwürfen wolle der 33-Jährige ein „vollumfängliches Geständnis“ ablegen. Wodurch eine „Abtrennung seines Verfahrens“ möglich sei.

„Das kommt in Betracht. Hier ist eine Verständigung möglich“, stellte daraufhin die Vorsitzende Richterin Thomas in Aussicht. Und Staatsanwältin Ephan signalisierte hinsichtlich einer möglichen Verständigung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft: „Das sollten wir dringend tun.“ Im Gegenzug bot Verteidiger Wallasch an, seine Beweisanträge zurückzunehmen.

Und so deutet sich tatsächlich ein baldiges Ende der drei Mammut-Prozesse an – zumindest, was die Verhandlung mit den drei Angeklagten anbelangt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den elf Männern zum Prozessbeginn im April 2021 bandenmäßigen Drogenhandel vorgeworfen. Demnach sollen sie sich Mitte 2018 zusammengeschlossen und bis November 2020 in über 100 Fällen kiloweise Betäubungsmittel im Millionen-Wert umgeschlagen haben. Dabei sollen sie Marihuana, Amphetamin, Kokain und Haschisch bei Lieferanten vor allem im Rhein-Main-Gebiet oder übers Internet erworben und in der Region Südwestwestpfalz und Saarpfalz, auch in Pirmasens und Zweibrücken, weiterverkauft haben.

Die Verhandlungen am Landgericht werden fortgesetzt.

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