Bauamt: Investor kannte die Artenschutzbestimmungen Nach Ärger über Baumfällungen: Rodungsarbeiten fortgesetzt
Zweibrücken · Wohnpark am Fasanerieberg: Untere Naturschutzbehörde verhängt vergeblich Baustopp gegen Bauträger-Firma und kündigt weitere Sanktionen an.
Nach dem Merkur-Bericht vom Samstag, wonach die Untere Naturschutzbehörde (UnB) wegen mutmaßlich illegaler Baum -und Hecken-Fällungen für den „Wohnpark am Fasanerieberg“ in der Zweibrücker Quebecstraße Sanktionen prüft, habe der Bauherr sogar noch weiteres Gebüsch gerodet. Das berichtete gestern UBZ-Chef Werner Boßlet auf Merkur-Nachfrage.
Die beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken angedockte UnB habe am Montagmorgen einen Baustopp verhängt, um weitere Rodungen zu verhindern – doch als Mitarbeiter am Vormittag das Gelände kontrollierten, hätten sie festgestellt, dass der private Investor „das Gelände jetzt ganz hat räumen lassen“: Es seien auch noch die letzten Hecken gerodet worden, die am Freitagnachmittag noch gestanden hätten.
Boßlet kündigte an, seine UnB werde nun weitere Sanktionen verhängen und sich dazu dem Ordnungsamt kurzschließen. Dem Bauherrn sei bewusst gewesen, dass die Fällungen rechtswidrig waren, betonte Boßlet verärgert. Sogar die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt (SGD Süd) habe den Bauherren mit Schreiben vom 25. April informiert, dass er eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dafür ein Gutachten einreichen müsse, wenn er während der naturschutzgesetzlich geschützten Brutzeit von von März bis September roden wolle, berichtete.
Dies bestätigte auch Stadtsprecher Heinz Braun nach Rücksprache mit Bauamtsleiter Christian Michels. Dieser habe zudem die Darstellung des Bauträgers (Novum-Wohnungbau-Geschäftsführer Alexey Goldnik) im Merkur zurückgewiesen, das Bauamt habe ihm in einem Gespräch über die erteilte Baugenehmigung die Rodungen erlaubt. Braun: „Michels hat mich informiert, dass Goldnik wegen der Baumfällungen angerufen hat, nachdem er die Auskunft von Herrn Hell (Untere Naturschutzbehörde) bekommen hat, dass eine Genehmigung erforderlich sei. Michels hat ihm erklärt, dass dies nicht Sache des Bauamts, sondern der UnB ist. Danach hat Michels nochmal bei Hell angerufen und erfahren, dass dem Bauherrn die Sachlage ausführlich erklärt worden ist. Er musste also wissen, was zu tun ist!“ Zumal auch in der schriftlichen Baugenehmigung ausdrücklich fixiert sei, dass Rodungen aus Artenschutzgründen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt sind.
Die SGD Süd teilte auf Merkur-Anfrage mit, dass ihre Obere Naturschutzbehörde ebenfalls keine Rodungs-Genehmigung erteilt habe.
In dem „Wohnpark am Fasanerieberg“ sollen 14 modern designte Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften (aufgeteilt in vier Wohnparteien) entstehen.