Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Beratungsangebot beim Awo-Betreuungsverein

(red) Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend.

Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu. Der Awo-Betreuungsverein Zweibrücken bietet daher am heutigen Donnerstag, 16., und am 23. Januar, 15 bis 16.30 Uhr, zusätzlich offene Sprechstunden für ehrenamtliche Betreuer in den Büros in der Schillerstraße 14 zum Thema an. Diese sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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