Zweibrücker Hilfe wegen Corona-Krise Stadt erlässt Gastronomen und Händlern Gebühren

Zweibrücken · Neu prüft die Stadt einen Erlass von Schankgebühren.

 Wenn die Corona-Zahlen niedrig bleiben, ist ab 22. März in Zweibrücken wieder Außengastronomie erlaubt. (Foto aus 2020 in Fußgängerzone)

Wenn die Corona-Zahlen niedrig bleiben, ist ab 22. März in Zweibrücken wieder Außengastronomie erlaubt. (Foto aus 2020 in Fußgängerzone)

Foto: Lutz Fröhlich

Der Stadtrat hat auf Antrag der SPD einstimmig beschlossen, Gastronomen und Einzelhändlern wegen der Corona-Pandemie weiterhin Gebühren zu erlassen. Dies betrifft Außenbestuhlung (einschließlich großzügiger Zulassung zusätzlicher Flächen), Außenwerbung und Warenauslage – sowie neu „verstärkte Einbindung lokaler Gastronomen (auch von außeralb der Innenstadt) bei städtischen Veranstaltungen“.

Auf Vorschlag von Bürgernah-Chef Dirk Schneider wurde zudem ergänzt, dass die Stadtverwaltung einen Erlass von Schankgebühren prüfen soll. FWG-Fraktionschef Kurt Dettweiler und AfD-Chef Harald Benoit regten an, sich über weitere Erleichterungen Gedanken zu machen.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) begrüßte den Ratsbeschluss als „ganz wichtiges Zeichen“. Den Gebühren-Erlass gab es schon 2020.

SPD-Fraktionsvize Theresa Wendel sagte, man wolle den durch die Pandemie besonders hart getroffenen Gastronomen „zumindest eine Perspektive bieten“, wenn Außengastronomie wieder erlaubt wird. Nach den jüngsten Bund-Länder-Fahrplan wird in Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 Außengastronomie ab 22. März generell wieder erlaubt, bie Inzidenzen unter 100 nur mit Anmeldung und einem tagesaktuellen Corona-Schnelltest.

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