Ausbauplan in der Warteschleife

Zweibrücken · Nächstes Jahr sollten die ersten drei Straßen in Zweibrücken ausgebaut werden – finanziert durch wiederkehrende Beiträge. Doch weil die Stadtverwaltung vorm Beschluss einer Satzung ein Gerichtsurteil gegen den Landauer Ansatz der Gebührenerhebung abwarten will, sieht CDU-Fraktionschef Christoph Gensch die Pläne für Zweibrücken in Gefahr.

Die Einführung wiederkehrender Beiträge in Zweibrücken und damit verbundene Ausbauprojekte landen in der Warteschleife. Der Stadtrat soll nicht mehr, wie noch im November angedacht, im Januar die Satzung für das neue Beitragssystem beschließen. Vielmehr geht die Verwaltung laut Stadtsprecher Heinz Braun nun - für eine unbekannte Zeit - in Wartestellung. Hintergrund ist ein anhängiges Verfahren der Stadt Landau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt.

Acht Jahre lang war die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau eines der Top-Streitthemen in Zweibrücken . Nach früherer Ablehnung votierte der Rat Ende 2013 für die neue Regelung, die besagt, dass Grundstückseigentümer künftig nicht mehr viel Geld für den Ausbau nur ihrer Straße zahlen, sondern jährlich einen kleineren für den Ausbau aller Wege im Stadtgebiet. Dann entschied allerdings das Bundesverfassungsgericht am 25. Juni 2014, dass Bürger einen direkten Nutzen von solchen Zahlungen haben müssen. Wer etwa in Niederauerbach wohnt, hat von einer Sanierung in Ixheim keinen direkten Vorteil. CDU-Fraktionschef Christoph Gensch hatte im Stadtrat am 11. November Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) gefragt, wie er mit diesem Umstand umgehen wolle (wir berichteten). Pirmann kündigte eine schriftliche Antwort an. Die liegt Gensch inzwischen vor. Darin wird der CDU'ler allerdings vertröstet auf eine mündliche Antwort im nächsten Hauptausschuss am 27. Januar - und zwar im nichtöffentlichen Teil. Warum ist das ein Geheimnis? Stadtsprecher Heinz Braun betont auf Anfrage, die Stadtposition sei keineswegs geheim. Die Aufteilung der Abrechnungseinheiten in Landau, über die das Verwaltungsgericht befinden werde, sei vergleichbar mit der in Zweibrücken . Die Rosenstadt hat sechs dieser Einheiten vorgesehen: das Stadtgebiet als einen, dazu die fünf "alten" Vororte Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler, Wattweiler. Wann der Fall Landau indes entschieden ist, bleibt völlig unklar. Wie am Freitag Gerichtssprecher Roland Kintz dem Merkur erklärte, werde der Landauer Fall "frühestens im Mai 2016" verhandelt. Wann eine Entscheidung vorliegt und ob danach der Rechtsweg über das Oberwaltungsgericht bestritten wird, ist noch unklar. Wartet die Stadt Zweibrücken , ist das System wiederkehrende Beiträge vielleicht noch für Monate oder Jahre ein Papiertiger.

Die Zweibrücker SPD-Ratsfraktionschefin Sabine Wilhelm bedauert diese Entwicklung: "Das macht die Situation ja nicht besser, wir haben viele ausbauwürdige Straßen." Sie hält aber Abwarten (und nicht Ausbauen), bis das neue System juristisch wasserfest installiert ist, für die bessere Lösung, als Bauarbeiten jetzt nach noch dem alten Abrechnungsmodus durchzuführen. 2016 sollten für 1,27 Millionen Euro die Tilsit-, Alleinstein- und Wiesenstraße ausgebaut werden. Wilhelm betont, dass wiederkehrende Beiträge grundsätzlich zulässig seien. "Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass wir unsere Satzung immer an die Rechtsprechung anpassen müssen. Da wird es immer Urteile geben", sagt Wilhelm.

Auch CDU-Stadtfraktionschefin Christoph Gensch hält an der Einführung der wiederkehrenden Beiträge fest und befürwortet die rasche Umsetzung des geplanten Straßenausbauprogramms für die Zeit von 2016 bis 2020. Gensch: "Ich halte es nicht für sinnvoll, auf das Urteil zu den wiederkehrenden Beiträgen in Landau zu warten." Gensch schlägt daher vor, "basierend auf der bereits vorliegenden Rechtsprechung eine Unterteilung des Abrechnungsgebietes Innenstadt vorzunehmen, eine dementsprechende Satzung zu verabschieden und zügig mit dem Ausbauprogramm zu beginnen." Sonst sehe er das geplante Ausbauprogramm für 2016 komplett gefährdet.

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