Aufschüttungen an Landebahn mit Auflagen genehmigt

Zweibrücken. Die Aufschüttungen für die Landebahn des Zweibrücker Flughafens werden mit Auflagen genehmigt, sagt die Sprecherin des Landkreises Südwestpfalz, Ulla Eder, auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur. Da sich die Genehmigung noch in der Kreisverwaltung im Umlaufverfahren befindet, konnte die Sprecherin nichts zu den Auflagen sagen

Zweibrücken. Die Aufschüttungen für die Landebahn des Zweibrücker Flughafens werden mit Auflagen genehmigt, sagt die Sprecherin des Landkreises Südwestpfalz, Ulla Eder, auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur.Da sich die Genehmigung noch in der Kreisverwaltung im Umlaufverfahren befindet, konnte die Sprecherin nichts zu den Auflagen sagen. In dieser oder der nächsten Woche könne die Flughafen-Gesellschaft aber mit der Genehmigung rechnen, erklärte Eder. Im September hatte die Kreisverwaltung die Aufschüttungsarbeiten im südlichen Bereich der Landebahn Richtung Mauschbach gestoppt (wir berichteten mehrfach). Probebohrungen haben ergeben, dass etwa 60 000 Kubikmeter Auffüllmaterial nicht ordnungsgemäß verdichtet waren. Durch die Auffüllung soll der Sicherheitspuffer vergrößert werden, so dass die Flieger die komplette Länge der Landebahn von drei Kilometern ausnutzen können. Ohne die fertiggestellte Aufschüttung gilt die Landebahn offiziell als verkürzt.

Die Flughafen-Gesellschaft möchte das aufgefüllte Material abflachen. Doch dies musste neu beantragt werden mit der Folge, dass Fachbehörden und die Gemeinde Mauschbach gehört werden müssen. Zudem habe es im Antrag noch Unstimmigkeiten gegeben. Doch diese waren nach einer Auskunft der Kreissprecherin bereits Ende des vergangenen Jahres beseitigt.

Flughafen-Geschäftsführer Werner Boßlet sieht die Situation als unproblematisch an. Das erklärte er gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Wenn die Genehmigung in den nächsten Wochen eingehe, würden die Arbeiten fortgesetzt. Der Betrieb am Airport sei nicht beeinträchtigt, gibt Boßlet Entwarnung. sf

Foto: Jörg Jacobi

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