Tatort Bahnhof Anklage gegen vermeintliche Gleis-Schubserin erhoben

Zweibrücken · Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen eine 18-Jährige erhoben, die im April eine andere junge Frau ins Gleisbett geschubst haben soll.

(red) Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen eine 18-Jährige erhoben, die am eine andere junge Frau auf dem Zweibrücker Bahnhof ins Gleisbett geschubst haben soll. Passiert war die Tat am 6. April.

Der 18-jährigen wird vorgeworfen, die 19-jährige Geschädigte kurz nach 10 Uhr auf dem Bahnsteig am Zweibrücker Bahnhof körperlich attackiert, zum Bahnsteigrand gedrückt und obwohl die 18-jährige einen sich nähernden Zug wahrgenommen hatte in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen zu haben. Der Geschädigten gelang es zunächst, aus dem Gleisbett auf den Bahnsteig zu klettern. Dort griff die 18-jährige sie wieder an und stieß sie trotz des sich weiterhin nähernden Zuges so fest gegen den Oberkörper, dass sie nochmals ins Gleisbett fiel. Während des ganzen Geschehens drohte die 18-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach, sie werde die Geschädigte umbringen. Eine Zeugin kletterte ins Gleisbett und half der jungen Frau auf den Bahnsteig zurückzukommen. Gleichzeitig hatte der Lokführer des einfahrenden Zuges eine ungewöhnliche Situation wahrgenommen und seine Geschwindigkeit reduziert. Nach den Angaben der 18-jährigen bestieg sie den Zug, in dem sich auch die Geschädigte befand, um Richtung Saarland zu fahren. Im Zug aufkommende Streitigkeiten zwischen den beiden Heranwachsenden konnten Zeugen beenden.

Die 18-jährige war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift von verminderter Schuldfähigkeit der weiterhin in Untersuchungshaft befindlichen Heranwachsenden aus.

Auslöser der Tat waren offenbar vorhergehende Streitereien zwischen den beiden Heranwachsenden, die am Abend zuvor noch gemeinsam im Stadtgebiet Zweibrücken unterwegs waren.

Die Geschädigte erlitt Kratzwunden und Blutergüsse.Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Verhandelt wird der Fall vor der Jugendkammer des Landgerichts.

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