Auch Mietern drohen höhere Kosten

Zweibrücken. Grundeigentümer und Immobilienbesitzer müssen mit einem Anstieg der Grundsteuer rechnen (wir berichteten): Das Bundesfinanzministerium prüft, die seit 46 Jahren unveränderte Bewertungsgrundlage reformieren. Kritisiert werden vor allem die veralteten Einheitswerte

Zweibrücken. Grundeigentümer und Immobilienbesitzer müssen mit einem Anstieg der Grundsteuer rechnen (wir berichteten): Das Bundesfinanzministerium prüft, die seit 46 Jahren unveränderte Bewertungsgrundlage reformieren. Kritisiert werden vor allem die veralteten Einheitswerte."Diese Bemessungsgrundlage kann nur vom Bund erhöht werden", erklärt Heinz Braun, Pressesprecher der Stadt Zweibrücken, "die Höhe der Grundsteuer hingegen wird von den Städten und Kommunen selbst festgelegt". Beide zusammen benötigt man zur Berechnung der Jahresgrundsteuer. Der Hebesatz der Steuer sei in Zweibrücken in den vergangenen Jahren nicht gestiegen. Zuletzt wurde die Grundsteuer A, die auf unbebaute Grundstücke anfällt, in der Rosenstadt 2003 erhöht, die Grundsteuer B, für bebaute Grundstücke und Gebäude, ein Jahr später. Braun: "Wenn der Einheitswert bundesweit erhöht wird, führt das natürlich zu einem Zuwachs der Gesamteinnahmen der Städte." Allerdings müsse sich die Politik im Klaren sein, was diese Erhöhung für Grundstückbesitzer bedeutet. "Die Bürger würden damit belastet. Richtet sich der neue Wert beispielsweise nach der Größe des Grundstücks, wäre der Kostenanstieg erheblich", betont Braun.

Eigentümern, aber auch Mietern drohen durch die geplante Reform somit steigende Kosten. "Wird der Einheitswert der Grundsteuer erhöht, so können die steigenden Kosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden", erklärt Richard Schuler von der Mieterhilfe Zweibrücken. Diese Möglichkeit der Kostenumlage haben Vermieter allerdings nur, wenn diese auch im Mietvertrag geregelt sei, betont Matthias Krupp, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Zweibrücken. "Mieter und Vermieter können gleichermaßen von der Steuererhöhung betroffen sein", erklärt Krupp.

Die deutschen Kommunen generierten im vergangenen Jahr 9,63 Milliarden Euro über die Grundsteuer und somit 15 Prozent ihrer gesamten Steuereinnahmen. In Zweibrücken betrugen diese Einnahmen im vergangenen Jahr 4,5 Millionen Euro, insgesamt waren das 6,6 Prozent der Gesamteinnahmen. Wohin diese Steuergelder fließen, könne pauschal nicht beantwortet werden, erklärt Braun: "Die Steuergelder sind nicht zweckgebunden." "Die Kosten können

auf Mieter umgelegt werden."

Richard Schuler, Mieterhilfe

Hintergrund

Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer ist derzeit der vom Finanzministerium festgelegte Einheitswert. Dieser bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Er wird zur Berechnung des Steuermessbetrags herangezogen, der dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert, die Jahresgrundsteuer ergibt. Die schwarz-gelben Regierungen von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern fordern eine radikale Vereinfachung - teurer würde es dennoch. ski

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