Arbeitsgericht verurteilt die Stadt, VHS-Chef besser zu bezahlen

Zweibrücken. Die Stadt muss dem Leiter der Volkshochschule Zweibrücken, Helmut Ertel, mehr Gehalt zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden. Das Urteil verpflichte die Stadt, Ertel von der Tarifvertrags-Entgeltgruppe 11 in Gruppe 13 (Stufe 2) einzuordnen - und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2009, teilte das Gericht gestern auf Merkur-Anfrage mit

Zweibrücken. Die Stadt muss dem Leiter der Volkshochschule Zweibrücken, Helmut Ertel, mehr Gehalt zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden. Das Urteil verpflichte die Stadt, Ertel von der Tarifvertrags-Entgeltgruppe 11 in Gruppe 13 (Stufe 2) einzuordnen - und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2009, teilte das Gericht gestern auf Merkur-Anfrage mit. Die Stadt müsse Ertel deshalb 9685,38 Euro brutto plus Zinsen nachzahlen. Kläger Ertel müsse drei Fünftel der Gerichtskosten zahlen, die Stadt zwei Fünftel.Ertel - der seit August 2009 VHS-Chef ist - muss zwar deutlich höhergruppiert werden, aber nicht so hoch, wie von ihm gefordert (Gruppe 13, Stufe 3). Sowohl die Stadtverwaltung als auch der VHS-Chef teilten auf Anfrage mit, dass sie das Urteil akzeptierten, die Stadt habe das ausstehende Geld auch bereits überwiesen. Beide Seiten lehnten es gestern ab, das Urteil zu kommentieren.

Richterin Sabine Schmidtken-Ittenbach hatte bereits beim letzten Verhandlungstermin deutlich gemacht, dass angesichts der VHS angesichts dessen Qualifikation Entgeltgruppe 13 verdiene. Ertel hatte zuvor dem Gericht nachweisen müssen, dass er seine Arbeitszeit überwiegend für die fachbezogene, personenbezogene und verwaltungstechnische Leitung der VHS aufwendet. Den vorgeschlagenen Vergleich hatte die Stadt aber strikt abgelehnt (wir berichteten). Schmidtken-Ittenbach hatte damals aus ihrer Verärgerung darüber kein Hehl gemacht: "Das ist mit Vernunft nicht nachvollziehbar." Sie gehe davon aus, dass sachfremde Argumente die Entscheidung der Stadt beeinflusst hätten. lf

vhs-zweibruecken.de

Foto: PM

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