Das Schulamt informiert Anmeldetermine für Grundschüler

Zweibrücken · (red) Alle in der Zeit vom 1. September 2013 bis einschließlich 31. August 2014 geborenen und in Zweibrücken wohnenden Kinder werden mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 schulpflichtig („Muss-Kinder“).

Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die Kinder sind in der für das jeweilige Wohngebiet zuständigen Grundschule am Mittwoch, 28. August, von 14 bis 17 Uhr, anzumelden. Als Unterlagen sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Noch nicht schulpflichtige Kinder mit Geburtstag ab dem 1. September 2014 bis 31. Dezember 2014 („Kann-Kinder“) können in der 10. Kalenderwoche vom 2. bis 6. März 2020 angemeldet werden.

Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch direkt bei den Förderschulen angemeldet werden. Für die Canadaschule (Förderschwerpunkte Lernen und Sprache), Canadastr. 25, umfasst das Einzugsgebiet die Bereiche der Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben. Für die Mauritiusschule (private Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung), Schulackerstr. 6, umfasst der Einzugsbereich die Stadt Zweibrücken, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben.

Wer weitere Infos benötigt, sollte sich direkt an die zuständige Grundschule oder an das Schulverwaltungs- und Sportamt wenden, Tel. 871-401).

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