Um Homburger Zustände zu verhindern AfD fordert Kampf gegen Korruption – Stadt entgegnet: Wir haben bereits ein Regelwerk

Zweibrücken · (eck) Die AfD-Fraktion möchte verhindern, dass sich Fälle von Korruption, wie sie im Homburger Rathaus aufgedeckt wurden, auch in Zweibrücken ereignen. In der Sitzung des Stadtrates am Mittwochabend forderte die Fraktion daher beim Tagesordnungspunkt „Anfragen“ eine „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in Zweibrücken“.

Walter Buchholz führte aus, die Fälle, die in Homburg ans Tageslicht getreten seien, hätten die AfD besorgt. Seine Partei wolle, dass das Rathaus der Rosenstadt von solchen Taten verschont bleibe. Die AfD fordert daher die Verwaltung auf, einen Anti-Korruptions-Beauftragten zu installieren. Ferner wird gefordert, einen unabhängigen Vertrauensanwalt zu benennen, der bei Korruptionsverdacht als Vertrauensperson außerhalb der Behörden fungieren könne.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) erklärte in einer ersten Stellungnahme in der Sitzung, die Stadt habe bereits vor geraumer Zeit eine Richtlinie verabschiedet, die Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption mache. AfD-Politiker Buchholz reichte dennoch seine schriftliche Eingabe an die Verwaltung weiter.

Der Merkur fragte tags danach bei Stadtsprecher Heinz Braun wegen der erwähnten Richtlinie nach.

Braun sagte, die Stadt Zweibrücken habe zwar keinen Anti-Korruptions-Beauftragten, es gebe stattdessen ein Regelwerk. „Es gilt für alle, die im Rathaus beschäftigt sind, es ist als Verhaltenskodex zu verstehen.“

Dieses Regelwerk sei 2007 ins Leben gerufen, 2010 habe es eine Erweiterung erfahren. Jeder Mitarbeiter, der seinen Dienst im Rathaus antrete, werde über diesen Verhaltenskodex informiert.

Braun: „Dieses Regelwerk hat die Qualität einer Dienstanweisung. Darin ist beispielsweise geregelt, wie man mit Geschenken umzugehen hat, dem Überlassen von Gutscheinen oder Dingen, die für den privaten Gebrauch gelassen werden. Oder, was alles bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten ist.“

Kurzum: Alles, was als Gefälligkeit, als Versuch, einen Mitarbeiter zu bestechen, gewertet werden könnte, was ein schlechtes Licht auf die Verwaltung werfen könnte, wird in dem Regelwerk thematisiert.

Diese Richtlinie der Stadt zeige auch auf, welche Sanktionen drohen, wenn ein Mitarbeiter dagegen verstößt, merkt Braun an.

Um es Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die bei Kollegen fragwürdiges Verhalten beobachtet haben, leichter zu machen, dies zu melden, sei eine Informationsstelle im Finanzministerium in Mainz geschaffen worden. „Es nimmt Hinweise entgegen von Mitarbeitern, die etwas beobachtet haben, aber besorgt sind, dass sie Ärger mit Kollegen bekommen, wenn sie das melden“, so der Stadtsprecher weiter.

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