Angeklagter Pirmasenser hatte auch Drogen und Tierpornographie Kinderpornos auf dem Handy gefunden

Pirmasens/Zweibrücken · Zufallsfund der Ermittler waren Drogen im Kühlschrank und Tierpornographie-Dateien. Der Angeklagte versucht vor Gericht, die Schuld für die Kinderpornos auf einen früheren Soldaten-Kameraden zu schieben – die Kripo-IT-Expertin findet dafür klare Worte.

 Die Dateien seien ohne sein Zutun auf sein Handy gelangt, behauptete der Angeklagte bei der Verhandlung im Amtsgericht Pirmasens (Archivbild). Und er habe die Kinderpornos auch nicht dauerhaft löschen können.

Die Dateien seien ohne sein Zutun auf sein Handy gelangt, behauptete der Angeklagte bei der Verhandlung im Amtsgericht Pirmasens (Archivbild). Und er habe die Kinderpornos auch nicht dauerhaft löschen können.

Foto: Rainer Ulm

Eigentlich hatten die Ermittler der Polizei Kinderpornos im Visier, als sie am 14. Juli vergangenen Jahres nach entsprechenden Hinweisen die Wohnung eines Mannes in Pirmasens durchsuchten. Doch sie fanden mehr: Sieben Gramm der synthetischen Droge Amphetamin waren in einem Kühlschrank versteckt. Weshalb sich der 34-jährige ehemalige Zeitsoldat seit Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Pirmasens nun auch wegen unerlaubten Drogenbesitzes verantworten muss.

Der Angeklagte war nach eigenen Angaben bis April 2021 zwölf Jahre lang als Soldat in der Zweibrücker Kaserne stationiert. 

Staatsanwältin Anja Neufing warf ihm beim Prozessauftakt am Donnerstag vor, im Zeitraum von April bis Juli 2021 in sechs Fällen mehrere Bilder und ein Video mit Kinderpornografie besessen und über ein einschlägiges Chat-Portal im Internet verbreitet und anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Dabei soll er eine anonyme Benutzer-Adresse genutzt haben.

Demnach zeigen die Bilder den sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter unter 14 Jahren. Zudem soll er in dem Chat-Portal seinen Fantasien zum Sex mit Minderjährigen freien Lauf gelassen haben. Unter anderem sei von einer herbeigesehnten „geilen Nummer“ und von einer möglichen „Reitstunde“ mit einer Sechsjährigen die Rede gewesen. Und so legt die Staatsanwältin dem Pirmasenser die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte und in einer zweiten Anklage einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last.

Doch das Amphetamin war nicht der einzige Zufallsfund. Auf dem Handy des 34-Jährigen wurden von den Ermittlern neben 54 kinderpornografischen Bildern und einem kinderpornografischen Video auch 20 tierpornografische Bilder und ein entsprechendes Video entdeckt, wie ein IT-Forensiker von der Pirmasenser Kriminalpolizei berichtete.

Demnach hatte sich der Pirmasenser fotografiert beziehungsweise gefilmt, als er sich an seiner Hündin verging. Der Kripo-Beamte berichtete dem Gericht weiter, der Angeklagte habe es in seinen Chats immer gleich auf den Punkt gebracht: „Es ist direkt um solche Sachen gegangen.“ Die meisten der gefundenen pornografischen Inhalte habe der Pirmasenser zuvor über eine einschlägige Plattform im Internet anonym versendet und empfangen.

Das durchaus strafbare Verbreiten tierpornografischer Inhalte ist allerdings nicht Gegenstand der aktuellen Anklage, wie die Zweibrücker Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, weil der Tatbestand des Verbreitens bei der Anklageerhebung „nicht nachweisbar“ gewesen sei.

In einer ersten Stellungnahme beim Prozessauftakt gab der Angeklagte zwar zu, von den auf seinem Handy gespeicherten kinderpornografischen Bildern gewusst, sie aber nicht verbreitet zu haben. Mehr noch: „Was da gefunden wurde, ist nicht von mir.“

Er wisse nicht, wie die Dateien auf sein Handy gelangt seien, antwortete der Angeklagte auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Alexander Kolb. Er habe aber einen ehemaligen Kameraden in Verdacht, in dessen Haus in Zweibrücken er einmal gewohnt, sich dann aber mit ihm überworfen habe. Der Kamerad habe wohl die Dateien heimlich auf sein Handy geladen, um ihm zu schaden. Er vermutete, dass das über das gemeinsam genutzte Wlan-Netzwerk des Hauses geschehen sein könnte. Auch seien seine Versuche gescheitert, die kinderpornografischen Dateien im Speicher seines Handys dauerhaft zu löschen: „Bei jedem Update der Chat-App waren die Fotos wieder da.“

Diese Version des Angeklagten hielt eine ebenfalls am Donnerstag gehörte, in Internet-Strafsachen erfahrene Pirmasenser Kriminalbeamtin allerdings für abwegig. Dass die Bilder „wie von Zauberhand und ohne sein Zutun“ von einem Dritten aufs Handy gelangt sein sollen und diese Dateien nicht hätten gelöscht werden können, „ist mir noch nicht vorgekommen“, sagte die 39-jährige Beamtin.

Der Angeklagte bestritt auch, dass das in seinem Kühlschrank gefundene Amphetamin ihm gehört habe. Stattdessen habe ein Bekannter das Rauschgift bei ihm deponiert, den er hatte vorübergehend als Untermieter in seine Wohnung einziehen lassen. Was der 30-jährige einstige „Untermieter“ am Donnerstag im Zeugenstand – wenngleich auch etwas widersprüchlich – bestätigte.

Die Verhandlung wird am 5. Mai, 13 Uhr, fortgesetzt.

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