Altvertrag hat Bestand
Zweibrücken · Wer von seinem Telefonanbieter zum Wechsel auf IP-Telefonie aufgefordert wird, muss darauf nicht sofort eingehen. Solange die Vertragslaufzeit des aktuellen Anschlusses nicht abgelaufen ist, darf der Versorger den Anschluss nicht stilllegen.
08.06.2015
, 00:00 Uhr
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Da auf lange Sicht aber alle analogen Anschlüsse auf die Telefonie über Internet umgestellt werden, sollten Verbraucher nach dem besten Angebot suchen.