Altvertrag hat Bestand

Zweibrücken · Wer von seinem Telefonanbieter zum Wechsel auf IP-Telefonie aufgefordert wird, muss darauf nicht sofort eingehen. Solange die Vertragslaufzeit des aktuellen Anschlusses nicht abgelaufen ist, darf der Versorger den Anschluss nicht stilllegen.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Da auf lange Sicht aber alle analogen Anschlüsse auf die Telefonie über Internet umgestellt werden, sollten Verbraucher nach dem besten Angebot suchen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort