OP-Maske reicht nicht mehr Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2- Maske besuchbar
Zweibrücken · Wer die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens in der Zweibrücker Kaiserstraße oder den anderen sieben Agentur-Standorten besuchen möchte, muss dabei ab sofort eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Masken tragen dürfen.
Zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt bereits seit November an allen Standorten der Agentur für Arbeit in der Westpfalz die 2G-Regel. Das bedeutet: Besuchende müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Für alle, die dies nicht können oder möchten, gilt Folgendes: „Diese können sich online oder telefonisch beraten lassen oder eine Kurzberatung an einem Notfallschalter in der Agentur für Arbeit vor Ort wahrnehmen.“ Nach wie vor gilt die Empfehlung, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren. „Die Agentur für Arbeit bittet um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen. Sie stellt so sicher, dass ihre Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und Auszahlungen von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld pünktlich durchgeführt werden können.“