Selbständiges Beweisverfahren in Arbeit Stadt plant runden Tisch mit Anwohnern

Zweibrücken · Spundwand-Ärger: Verwaltung strengt Selbständiges Beweisverfahren an und sucht den Austausch mit betroffenen Hauseigentümern.

 Am 8. März, dem Zeitpunkt dieser Aufnahme, wurde noch an der Spundwand am Schwarzbach gearbeitet. Einen Tag später erfolgte der Baustopp, der bis heute anhält.

Am 8. März, dem Zeitpunkt dieser Aufnahme, wurde noch an der Spundwand am Schwarzbach gearbeitet. Einen Tag später erfolgte der Baustopp, der bis heute anhält.

Foto: Mathias Schneck

Spundwand-Ärger und kein Ende: Derzeit ist nicht absehbar, wann die Arbeiten an der Spundwand entlang des Schwarzbaches, Höhe Schillerstraße, wieder aufgenommen werden können. Das machte Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) am Dienstagabend im Bauausschuss deutlich.

Wosnitza, der die Sitzung des Gremiums leitete, informierte zu Beginn über den Sachstand. Der ist unerfreulich, machte Wosnitza keinen Hehl daraus. Der Oberbürgermeister kündigte einen runden Tisch mit den betroffenen Anwohnern an und sagte, die Stadt werde einen besonderen rechtlichen Weg einschlagen – ein sogenanntes Selbständiges Beweisverfahren.

 Das ausführende Ingenieurbüro CPS sei „bei den statischen Berechnungen von der Ausahme ausgegangen, dass die Spundwand auf Fels gegründet sei. Scheinbar endet sie jedoch darüber. Dieser Umstand hat bei den Arbeiten im Gewässer vermutlich zur vertikalen Absackung geführt“, führte Wosnitza nach Gesprächen mit den Ingenieuren und weiteren in das Problem eingebundenen Fachleuten am vergangenen Freitag aus.

Der Oberbürgermeister fürchtet nun: „Es ist nicht auszuschließen, dass bei Belastung des Grundstücks weitere vertikale Verformungen der Spundwand möglich sind.“

„Vertikale Verformungen“ – klingt für einen Laien im ersten Moment vielleicht nicht dramatisch. Allerdings sind die Auswirkungen offenbar ernst. Wie berichtet, hat die Stadt am 9. März nämlich einen Baustopp verhängt, als sie gewahr wurde, dass es, so der OB gestern Abend „starke Setzungen und neue Rissbildungen im Bereich des Grundstücks Schilllerstraße 1“ gegeben habe. Bereits zuvor waren, wie mehrfach in unserer Zeitung berichtet, im Anwesen Schillerstraße 5 ebenfalls Risse im Innen- und Außenbereich von Anwohnern beklagt worden.

Der OB machte dem Bauausschuss die Dimension des Problems deutlich: „Es wurde festgestellt, dass die Spundwand nach wie vor in Bewegung ist. Horizontal liegt das Ausmaß der Bewegungen bei maximal 1,5 Zentimetern, vertikal maximal im Millimeter-Bereich.“ Eine nächste Messung finde am Donnerstag statt.

Wosnitza zum weiteren Vorgehen: „In einem ersten Schritt müssen die betroffenen Gebäude gesichert werden. Die Antwort auf die Frage nach dem ,Wie‘ ist noch offen. Wie sich die Spundwand im aktuellen Zustand bei einem Hochwasser verhält – auch eine Einschätzung hierzu steht noch aus. Die Baustelle bleibt bis zur Klärung der Vorgehensweise eingestellt.“ Um keine weiteren Vorhaltekosten zu verursachen, werde jetzt erst einmal die Baustelle geräumt; allerdings würden noch einzelne Arbeiten ausgeführt, etwa das „Anbringen geeigneter Rissmarker an den sichtbaren Rissen auf dem Grundstück  Schillerstraße 1 an Doppelgarage, Außenfassade, Anbau und Appartements“.

Bis Ende April solle die Baustelle dann geräumt sein. Es seien wöchentliche Folgemessungen an der Spundwand vorgesehen.

Die Stadt plant darüber einen runden Tisch mit den Eigentümern der betroffenen Gebäude, um diese über den Stand und die weiteren Schritt zu informieren.

Ferner strengt die Stadt die Einleitung eines sogenannten Selbständigen Beweisverfahrens an. Hierzu werde ein Rechtsanwalt beauftragt, der einen entsprechenden Antrag beim Landgericht stellen solle.

Die Versicherung der Stadt müsse diesbezüglich noch ihr Einverständnis geben, damit die Stadt nicht den Verlust ihres Versicherungsschutzes gefährde, führte Wosnitza aus.

Er erläuterte die Vorteile dieses Beweisverfahrens: Dieses ermögliche das Gutachten eines gerichtlich bestellten Gutachters, welches dann in einem möglichen späteren Prozess verwendet werden könne, da es einer Beweisaufnahme vor dem Gericht gleichstehe. Bei einem Privatgutachten sei dies nicht der Fall, da dieses, so der OB, „als Parteivortrag gewertet wird“. eißt: Das Selbständige Beweisverfahren soll zur Berufung eines Gutachters durch das Gericht führen; eines Gutachters also, dem der Prozessgegner keine Parteilichkeit vorwerfen könne.

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