Änderung Flächennutzungsplan Zweibrücken-Land für Windenergie

Zweibrücken · Das Planungsbüro Firu hat im Mai eine Windpotenzialstudie für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land vorgestellt. Demnach ist es "grundsätzlich möglich", auf den Gemarkungen Käshofen (52 Hektar), Großbundenbach (109 Hektar) und Riedelberg (27 und 62 Hektar) Windräder zu betreiben.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderats im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde wird heute, 18.30 Uhr, über die Änderung des Flächennutzungsplans beraten.

Dabei stehen zwei Alternativen zur Abstimmung. Zum einen die Darstellung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung auf Grundlage der Studie. Damit kann die Verbandsgemeinde die Windenergie steuern. Denn damit wäre die Nutzung von Windenergie auf alle Flächen außerhalb der Konzentrationszonen in der Regel unzulässig. Ohne eine ausgewiesene Konzentrationsfläche regelt das Baugesetzbuch die Aufstellung von Windanlagen, die prinzipiell zulässig ist. "Das ist eine Entscheidung des Rates", spricht sich Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker im Vorfeld nicht für eine Alternative aus. Ihm ist es wichtig, dass die Interessen der Bürger im Aufstellungsverfahren gewürdigt werden können.

Unabhängig von der Variante ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im seit 2006 gültigen wurde in einem Planvorbehalt festgesetzt, dass Windenergieanlagen nur in Riedelberg und Walshausen errichtet werden können. Dieser Vorbehalt ist überholt und nicht mehr rechtmäßig.

Auf der Tagesordnung steht auch die Vorstellung der Ergebnisse des Demografiechecks der Verbandsgemeinde. "Es wird dann über Handlungsfelder und Projekte beraten", sagt Gundacker. Beispielsweise Baugebiete, Wirtschaft, Infrastruktur oder öffentliche Versorgung.

Beraten wird auch über die Übernahme der Aufgabe Breitbandversorgung von den Ortsgemeinden und Übertragung auf den Landkreis Südwestpfalz. Entschieden wird auch, ob die Verbandsgemeinde die Entfernung von Ölspuren auf innerörtlichen Straßen von den Ortsgemeinden übernimmt.

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