Älter werden – und was dann?

Zweibrücken · In seiner Serie „Überlebensführer für Zweibrücken“ will der Pfälzische Merkur möglichst konkrete Hilfestellungen zum Leben in Zweibrücken geben. Heute: Älter werden.

 Seniorentreffs sind für viele ältere Mitbürger die geeignete Gelegenheit, Einsamkeit zu überwinden und mit anderen zu kommunizieren.

Seniorentreffs sind für viele ältere Mitbürger die geeignete Gelegenheit, Einsamkeit zu überwinden und mit anderen zu kommunizieren.

Foto: Volker Baumann

Die demografische Entwicklung zeigt einen wachsenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung. Dieser wichtige soziale Aspekt wird auch Zweibrücken zunehmend beschäftigen. Schon heute zählt mehr als ein Viertel der Zweibrücker zu den Senioren . Auf Beschluss des Stadtrates konstituierte sich bereits 1998 ein Seniorenbeirat, der die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber Rat und Verwaltung vertritt. Zugleich wurde ein Seniorenbüro eingerichtet, das auch mit der Geschäftsführung des Seniorenbeirats betraut ist. Seniorenbeirat und Seniorenbüro sind mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Seniorenarbeit der Stadt geworden.

Das Angebot an Dienstleistungen, an Kursen und Veranstaltungen, dass sich speziell an die Senioren in Zweibrücken richtet, ist vielfältig. Es ist nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen der Seniorinnen und Senioren ausgerichtet und setzt sich zum Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern auch im Alter eine möglichst hohe Lebensqualität zu bieten. Wer ist zuständig in Zweibrücken , wenn man ein Anliegen hat oder ein Problem klären will? Der "Senioren-Wegweiser" der Stadt Zweibrücken bietet dazu auf 40 Seiten ausführliche Informationen und Hilfe an. Das Sozialamt (siehe Infokasten) kann für viele die erste und wichtigste Adresse sein. Dort kennt man die Angebote und Möglichkeiten, die genutzt werden können. Das Sozialamt ist nicht nur in finanziellen Notlagen zuständig. Es kann Wegweiser zur effektiven Hilfe in vielen Fragen werden. Jeder hat ein Recht auf Information, Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf finanzielle Hilfen. Wer im Alter ab 65 Jahren seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann, hat gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherung. Wer durch Krankheit oder Behinderung Hilfen der verschiedensten Art bedarf, hat ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe . Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko, das jeden treffen kann. Die Absicherung dieses Risikos wurde mit der Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Leistungen werden gezahlt sowohl bei häuslicher Pflege als auch bei Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Beziehet man Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe , dann der Zweibrücker Sozialausweis beantragt werden. Dieser bietet eine Reihe von Vergünstigungen, unter anderem auch eine Verbilligung der Monatskarte bei den Verkehrsbetrieben. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder bei entsprechender Behinderung können sich von der Entrichtung von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Seit 2005 ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln für die Befreiungen zuständig. Anträge können beim Sozialamt abgeholt werden.

Daneben bietet das Sozialamt Hilfe bei der Antragstellung an und leitet die Anträge an die GEZ weiter. Über seine künftigen Rentenansprüche sollte man sich so frühzeitig informieren, dass eventuell auch Entscheidungen über eine Zusatzversorgung getroffen werden können. Kostenlose Auskunft zu allen die Rente betreffenden Fragen erhält man beim Versicherungsträger oder beim Versicherungsamt der Stadtverwaltung. Die Beratungs- und Koordinierungsstelle in Zweibrücken (siehe Infokasten) ist ein wichtiges Angebot für Menschen, die pflegebedürftig, krank oder behindert sind und Hilfe oder Unterstützung brauchen. Unter anderem erhalten Hilfesuchende und deren Angehörige Informationen über das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen der Pflegebedürftigkeit . Interessierte Senioren /innen erhalten einen Überblick über die Angebote der Bildungs- und Begegnungsstätten. Die Beratung erfolgt neutral und kostenlos, sie kann in der Beratungsstelle erfolgen oder auf Wunsch auch zu Hause. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände sind für rat- und hilfesuchende ältere Menschen da, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit oder Mitgliedschaft. Die Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen tätig und bieten Hilfe in allen Lebenslagen. Das spezielle Angebot der einzelnen Wohlfahrtsverbände kann man den einzelnen Organisationen erfahren (siehe Infokasten). Die Wohnungsmiete ist oft der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget. Soweit es das Einkommen zulässt, kann man zur Miete von der Wohngeldstelle (siehe Infokasten) einen Zuschuss in Form eines Wohngeldes erhalten. Hat man die Absicht, eine neue Wohnung zu beziehen, sollte man sich dort unbedingt schon vor der Anmietung erkundigen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt werden kann. Wer einen Wohnberechtigungsschein für eine sozial geförderte Wohnung benötigt, kann diese beim Stadtbauamt beantragen (siehe Infokasten). Wer in eine andere Wohnung umziehen möchte, dem hilft die Wohnungstauschbörse weiter.

Diese Einrichtung, in der die Stadtverwaltung Zweibrücken , die Gemeinnützige Wohnungsbau Gesellschaft, das Ambulante-Hilfe-Zentrum und die Landesberatungsstelle "Alten- und Behindertengerechtes Bauen und Wohnen" zusammenarbeiten ist bei der Vorbereitung eines Umzuges behilflich. Informationen gibt es beim Ambulante-Hilfe-Zentrum oder beim Seniorenbüro (siehe Infokasten). Seit dem Jahre 1998 gibt es in Zweibrücken einen Seniorenbeirat. Seine 19 Mitglieder vertreten die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt. Anregungen und Empfehlungen nimmt der Seniorenbeirat gerne über das Seniorenbüro entgegen (siehe Infokasten). Dieses Büro hat darüber hinaus die Aufgabe, daran mitzuwirken, dass Seniorinnen und Senioren ihre Interessen durch eigene Initiative und Projekte umsetzen können. Das Seniorenbüro ist die Verbindungsstelle zwischen Seniorenbeirat, Rat und Verwaltung sowie allen Einrichtungen und Organisationen, die sich mit älteren Menschen befassen.

Teil 2: Pflege und medizinische Versorgung

Zum Thema:

Auf einen Blick Sozialamt der Stadt Zweibrücken , Herzogstraße 3, Tel. (0 63 32) 871- 502. Seniorenbüro der Stadt Zweibrücken , Herzogstraße 3, Tel. (0 63 32) 871- 531; E-Mail: ulrich.kopf@zweibruecken.de. Versicherungsamt der Stadt Zweibrücken , Schillerstraße 2-4, Zweibrücken , Tel. (0 63 32) 871- 304. Ambulante - Hilfe - Zentrum Beratungs- und Koordinierungsstelle, Bleicherstraße 8a, Tel. (0 63 32) 80 08 97. Wohlfahrtsverbände Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. (0 63 32) 48 24-0. Caritas-Zentrum, Rosengartenstraße 10a, Tel. (0 63 32) 5 68 10. Deutsches Rotes Kreuz (DRK), 22er Straße 66, Tel. (0 63 32) 4 30 03. Diakonisches Werk, Wallstraße 46, Tel. (0 63 32) 1 23 18. Wohngeldstelle der Stadt Zweibrücken , Herzogstraße 3, Tel. (0 63 32) 871- 535. Stadtbauamt der Stadt Zweibrücken , Gymnasiumstraße 5/7, Tel. (0 63 32) 871- 624. red

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