Wechsel zu den Stadtwerken ADD und Finanzamt prüfen Freibad-Übergang

Zweibrücken · Der Übergang des Zweibrücker Freibads von der Stadt auf das Tochterunternehmen Stadtwerke wird derzeit von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier unter die Lupe genommen. Das erklärte Stadtkämmerer Julian Dormann am Mittwoch im Stadtrat.

Nachgehakt hatte Gerhard Burkei (Linke). Laut Dormann habe der Gesellschaftervertrag bearbeitet werden, der Stadtwerke-Mitgesellschafter Thüga einbezogen werden müssen. Man habe das zusammen mit dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) vorbereitet. Die aktuelle Prüfung bei der ADD werde durch das Gemeinderecht vorgeschrieben. Erst nach deren Abschluss könne das Thema in den Stadtrat und die Gremien der Stadttöchter. Ein weiterer „neuralgischer Punkt“ beim Übergang sei die steuerliche Umsetzbarkeit, so Dormann weiter, Stichwort: „wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit“. Der Dauerverlustträger Freibad müsse steuerlich einwandfrei bei den Stadtwerken integriert werden, was das Finanzamt bestätigen müsse. Das sei zwar grundsätzlich geschehen, doch es blieben offene Fragen. Etwa hinsichtlich womöglich verdeckter Gewinnausschüttungen. Stadt, UBZ und Stadtwerke stimmten solche Punkte noch ab. Dormann: „Ich kann seriös aktuell keine zeitliche Indikation geben. Wir sind aber aktiv in der Abstimmung.“

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