Mehr Möglichkeiten als gedacht „Stadt kann frei entscheiden, wo sie einspart“

Zweibrücken · Faktencheck nach Wahlbetrugs-Vorwurf von Schneider und Nunold gegen Burkei: ADD betont kommunales Selbstverwaltungsrecht.

ADD: Städte können selber entscheiden, wo sie sparen
Foto: Lutz Fröhlich

Die Stadt Zweibrücken war und ist nicht gezwungen, auf den Sozialausweis für Erwachsene zu verzichten. Das hat die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier) klargestellt.  Der Merkur hatte bei der rheinland-pfälzischen Kommunalaufsichtsbehörde angefragt, nachdem Bernhard Schneider bei einer Pressekonferenz seinem früheren Linken-Fraktionskollegen Gerhard Burkei „Wählerbetrug“ vorgeworfen hatte, weil dieser im Stadtrats-Wahlkampf 2014 für die  Wiedereinführung des Sozialausweises geworben habe.

Damit habe Burkei „die Leute belogen“, pflichtete Matthias Nunold (bis Ende November Linken-Fraktionschef) Schneider bei. Denn, so Schneider: Die Stadt habe den Sozialausweis wegen des Kommunalen Entschuldungsfonds (Kef) streichen müssen: „Es war klar, dass das mit der Wiedereinführung nicht funktionieren kann, weil die ADD die Ausgaben der Stadt deckelt.“

Schneider selbst hatte zuvor lange gegen die Abschaffung des Sozialausweises (der Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen gewährte) gekämpft, doch die Streichung dann akzeptiert, nachdem der (Ende Juni verstorbene) Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) diese mit Kef und ADD begründet habe, erinnerte sich Nunold in dem Pressegespräch.  Dass Burkei wider besseren Wissens die Wiedereinführung versprochen habe, sei das erste Beispiel dafür gewesen, was für ein „erbärmlicher Typ“ er sei, sagte Schneider (wir berichteten).

Vorwürfe, die auch deshalb brisant sind, weil bei dem Pressegespräch auch Atilla Eren dabeisaß – wie Schneider und Nunold ein Ex-Linker, die für die Stadtratswahl 2019 das Spitzentrio der neuen „Wählergruppe Schneider“ bilden. Denn falls Burkei mit dem Ruf nach einer Wiedereinführung des Sozialausweises Wählerbetrug begangen hätte, hätte das auch Eren getan – und das erst vor wenigen Wochen. Denn als parteiloser Kandidat im Oberbürgermeister-Wahlkampf hatte Eren in einem selbst geschriebenen Statement im Pfälzischen Merkur erklärt: „Ich bin ganz klar gegen die Streichung im sozialen Bereich, zum Beispiel Sozialausweis, da es weiterhin möglich sein muss, dass sozial Benachteiligte am öffentlichen Leben teilnehmen können.“ Bei dem Pressegespräch am Mittwoch verfolgte Eren als Schneiders Wahlbetrugs-Vorwürfe gegen Burkei schweigend.

In der Sache allerdings können sowohl Burkei als auch Eren beruhigt sein: Sie haben die Wähler weder belogen noch betrogen. Denn auf die Merkur-Anfrage, ob es zutrifft, „dass die  Stadt Zweibrücken aufgrund des Kommunalen Entschuldungsfonds und Spar-Auflagen der ADD 2013 gezwungen war, den Sozialausweis für Erwachsene abzuschaffen und auch heute keine Möglichkeit hätte, diesen Sozialausweis wiedereinzuführen“ gibt Christof Pause, Leiter der Kommunalaufsicht bei der ADD, klare Antworten. „Erstens: Im Kef-Vertrag ist keine Rede von diesem Sozialausweis“, sagt Pause und erläutert: „Der Kommunale Entschuldungsfonds funktioniert so: Jede Stadt kann frei entscheiden, wo sie einspart, verpflichtet sich aber gegenüber dem Land, das in einer bestimmten Höhe jährlich zu tun.“

Zweitens sei es auch unabhängig vom Kef grundsätzlich so, dass „wir als Kommunalaufsicht zwar einer defizitären Stadt sagen, du musst so und so viel Euro sparen – aber die ADD kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sagen, wo. Es ist Sache des Oberbürgermeisters und des Stadtrats, die Spar-Auflagen zu erfüllen und zu gucken, WO gespart wird.“ Ob beim Sozialausweis gespart werde oder beim Freibad oder ob die VHS-Gebühren so angehoben werden, dass sie kostendeckend sind, falle in das grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht, nennt Pause einige Beispiele für freiwillige Leistungen, bei denen eine Kommune die Möglichkeit habe, das Haushaltsdefizit zu verringern oder auch nicht. „Zweibrücken kann zum Beispiel auch sagen, die Grünachse ist für unsere Stadt so wichtig, dass wir dafür Geld ausgeben“, nennt Pause ein Beispiel, dass die ADD auch teurere sogenannte freiwillige Leistungen als dem Sozialausweis nicht verbietet. (Der Sozialausweis kostete die Stadt jährlich rund 30 000 Euro.) Auch Pflichtaufgaben gingen Kommunen durchaus mit unterschiedlichen organisatorisch-personellen Strukturen an, welche die ADD nicht vorgebe.

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