Ab Januar keine Auto-Zulassung mehr ohne Iban möglich

Zweibrücken · Ab dem neuen Jahr ist es notwendig, dass für die Zulassung von Fahrzeugen beziehungsweise die damit verbundene Weiterleitung der Kontodaten an die Kfz-Steuerstelle die „Iban“ vorliegt. Darauf weist die Zweibrücker Stadtverwaltung hin.

Iban ersetzt die Kontonummer einschließlich Bankleitzahl. Diese Nummer ist für das neue "Sepa"-Verfahren im Bankbereich notwendig, mit dem der europäische und inländische Zahlungsverkehr vereinfacht und beschleunigt werden soll. Bei den meisten Kunden ist diese neue Nummer noch nicht auf der Kontokarte abgedruckt. Ohne die Iban-Nummer, betont die Stadt, kann ein Fahrzeug dann nicht mehr zugelassen werden.

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