Rheinland-Pfalz lehnt Vorschlag aus Zweibrücken für 8. Mai ab Rat scheitert mit Wunsch für neuen Feiertag
Zweibrücken · Rheinland-Pfalz argumentiert: 8. Mai ist wichtig, aber man muss wirtschaftliche Folgen bedenken.
Rheinland-Pfalz solle den 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag machen, um mehr an den Jahrestag der Kapitulation Deutschlands im Zweiten Weltkrieg und damit die Befreiung vom Nationalsozialismus zu erinnern. Was ist aus diesem im März 2020 mit knapper Mehrheit auf Antrag von „Die Partei – Die Linke“ verabschiedeten Wunsch des Zweibrücker Stadtrats geworden? Nichts, ergaben am Freitag Merkur-Nachfragen. Die Stadt hatte die Landesregierung erst diesen Januar angeschrieben. Darauf antwortete das Innenministerium: „Grundlage einer solchen Änderung sollte ein gesamtgesellschafilicher Konsens sein, der auf einem Ausgleich der teilweise widerstreitenden Interessen beruht. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass Feiertage die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes belasten und durch die Lohnfortzahlung Kosten für die Wirtschaft und die öffentliche Hand verursachen. Der 8. Mai ist ein internationaler Gedenktag mit großer Bedeutung. Aus feiertagsrechtlicher Sicht bitte ich Sie jedoch um Verständnis, dass die oben genannten Hintergründe in die Gesamtabwägung einfließen müssen. Die Einführung von weiteren Feiertagen in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht beabsichtigt.“