583 mal den Hahn zugedreht

Zweibrücken · Zahlreiche Haushalte in Deutschland sind nicht mehr in der Lage, ihre Rechnungen für Strom, Gas oder Wasser zu bezahlen. Auch in Zweibrücken gibt es diese Fälle, wie Stadtwerke-Chef Werner Brennemann erklärt. Sein Unternehmen sperrte vergangenes Jahr 583 Kunden Strom, Gas oder Wasser.

Zweibrücken. Es gibt in der Bundesrepublik eine große Zahl von Menschen, die im Dunkeln sitzen. Weil immer mehr Haushalte sich nicht in der Lage sehen, ihre Rechnungen für Strom, Gas oder Wasser zu bezahlen, drehen ihnen ihre Versorger nämlich den Hahn zu. Dieser Tage meldeten die Nachrichtenagenturen, dass im Jahr 2010 zirka 600 000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt wurde. Die massiven Preissteigerungen bei Strom und Gas waren offenbar zuviel für etliche Bürger. Das bundesweite Phänomen ging auch an Zweibrücken nicht vorüber. Das erklärt Werner Brennemann, Geschäftsführer der hiesigen Stadtwerke."Wir mussten im vergangenen Jahr insgesamt 583 Kunden den Anschluss sperren", bilanziert Brennemann auf Anfrage unserer Zeitung. Diese 583 Fälle stellen sich im Detail wie folgt dar: 303 mal wurde der Strom gesperrt, 214 mal Gas und 66 mal Wasser. Brennemann stellt diesen Sperrungen die Zahl der Kunden gegenüber: "2011 hatten wir 22 500 Kunden, die Strom bezogen, 12 500 Gas-Abnehmer sowie 12 500 Bezieher von Wasser."

Der Geschäftsführer merkt an, dass 583 Sperrungen bei einer Gesamtzahl von rund 47 500 Kunden eine "sehr geringe Zahl" sei. Tatsächlich waren umgerechnet 1,2 Prozent von Sperrungen betroffen. Es gibt zwar keine offiziellen Vergleichszahlen, doch sieht Brennemann diese 1,2 Prozent als sehr niedrigen Wert an. Es verstreiche ohnehin viel Zeit, ehe einem säumigen Kunden der Hahn zugedreht wird, macht er deutlich. Er nennt die typische Vorgehensweise: Der Kunde erhalte Mitte des Monats die Rechnung mit der Bitte, den fälligen Betrag bis zum 1. des Folgemonats zu begleichen. Wenn an diesem Tag das Geld nicht eingehe, werde sechs weitere Tage gewartet; dann gehe die Mahnung mit einer Sperrandrohung heraus.

Dem Säumigen werde eine Frist von 30 Tagen gewährt, für die gelieferte Energie zu zahlen. Komme der Kunde auch dem nicht nach, warten die Stadtwerke nochmals sechs Tage ab. "Dann schicken wir ein Schreiben heraus, in dem wir die bevorstehende Sperrung androhen. Dann warten wir nochmals drei Tage, in denen der Kunde Zeit hat, die Rechnung zu überweisen. Tut er das dann immer noch nicht, wird schließlich gesperrt", erklärt der Geschäftsführer das Prozedere. "Der Kunde hat also viel Zeit, das Geld zu überweisen. Und bis es zu der Sperrung kommt, liefern wir auch weiterhin Strom, Gas oder Wasser."

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