500 Euro Strafe für Drohung gegen Flüchtlinge

Zweibrücken · Ein 57-jähriger Südwestpfälzer muss 500 Euro Strafe zahlen, weil er zu Angriffen auf Asylunterkünfte aufgerufen hat. Laut Staatsanwaltschaft nimmt Hetze gegen Flüchtlinge in sozialen Netzwerken zu.

 Symbolfoto

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Foto: Arne Dedert (dpa)

Das Amtsgericht Zweibrücken hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen 57-Jährigen aus dem Landkreis Südwestpfalz einen Strafbefehl wegen des Vorwurfes der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat erlassen. Das teilte am Freitag der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff mit. Das Amtsgericht habe eine Geldstrafe von 500 Euro ausgesprochen. Graßhoff: "Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen vor, im Sommer 2015 in einem sozialen Netzwerk einen Textbeitrag gepostet zu haben, den die Staatsanwaltschaft als eine Aufforderung zur Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden wertete."

Die Äußerung habe sich "auf eine Inbrandsetzung von Flüchtlingsunterkünften" bezogen, so Graßhoff. Einen Ortsbezug habe der Text nicht gehabt. Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit des Angeschuldigten zu rechtsextremistischen Gruppierungen lägen der Staatsanwaltschaft nicht vor. Der 57-Jährige äußerte sich in dem Verfahren nicht zur Sache. Einen Einspruch gegen den Strafbefehl habe er zurückgenommen, dieser sei somit rechtskräftig.

In welchem sozialen Netzwerk die Straftat erfolgte, verriet Graßhoff am Freitag auch auf Nachfrage nicht. Die Ermittlungen hätten sich ausschließlich gegen den Angeschuldigten gerichtet. Ende November hatte Graßhoff auf Merkur-Anfrage berichtet, in fünf Fällen liefen Ermittlungen wegen Anti-Flüchtlings-Beiträgen auf Facebook .

Wie Graßhoff am Freitag mitteilte, liegen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken über die Häufigkeit von Äußerungen zum Nachteil von Flüchtlingen in sozialen Netzwerken keine exakten Daten vor. Aber: "Eine gewisse Steigerung dieser Fälle ist in den letzten Monaten festzustellen."

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