Totschlags-Prozess vor dem Landgericht Erstochen zwischen Küche und Bad

Zweibrücken · Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Mittwoch die Verhandlung gegen einen 35-Jährigen fortgesetzt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, bei einem Nachbarschaftsstreit einen 40-Jährigen erstochen zu haben.

40-Jähriger wurde zwischen Küche und Bad erstochen
Foto: Rainer Ulm

Der Stich, der den 40-Jährigen mitten ins Herz traf, ist ihm im Bereich zwischen Küche und Badezimmer in der Wohnung des 35-jährigen Täters zugefügt worden. Darauf hat sich am Mittwoch vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken Dr. Stefan Potente vom Homburger Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums des Saarlandes in seinem Blutspuren-Gutachten festgelegt. Als Todesursache gab der Facharzt für Rechtsmedizin „Verbluten nach außen und innen“ an. Eine größere Blutlache in der Küche, so der Mediziner, deute zudem darauf hin, dass der 40-Jährige unmittelbar nach dem Stich gestürzt sei, bevor er aus der Wohnung flüchtete: „Er ist aber nicht weit gekommen.“

Es sei „bemerkenswert“, dass er es mit der „klaffenden Wunde“ überhaupt heraus aus der kleinen Wohnung geschafft habe. Zudem sei bei dem wenig später mitten auf der Straße vor dem Haus Verstorbenen eine „Abwehrverletzung“ an der rechten Hand gefunden worden, was darauf hindeute, dass der 40-Jährige noch versucht haben muss, sich vor der Messerattacke zu schützen. Offensichtlich vergebens. „Es war ein wuchtiger Stich gewesen“, sagte der Rechtsmediziner.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann hatte dem Zweibrücker zum Prozessauftakt Totschlag vorgeworfen. Demnach soll der 35-jährige Metzger am späten Sommerabend des 16. August 2020 in der Marienstraße einen 40-Jährigen, der in einem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnte und zu ihm herübergekommen war, mit einem Fleischermesser erstochen haben. Der Bluttat soll „ein lautstarker Streit“ des Angeklagten mit seiner Mutter vorausgegangen sein, was die Nachbarschaft gegen ihn aufgebracht hatte. Dies habe laut Anklage das spätere Opfer veranlasst, den Metzger aufzufordern, zu dieser späten Stunde Ruhe zu geben. Zu diesem Zeitpunkt soll die 51-jährige Mutter die Wohnung ihres Sohnes bereits wieder verlassen haben.

Am Mittwoch, dem nunmehr fünften Verhandlungstag, sagte vor der Großen Strafkammer auch der ehemalige Chef des 35-Jährigen aus, unter dem er in einem Zweibrücker Schlacht- und Zerlegebetrieb bis August 2020 „auf 450-Euro-Basis“ gearbeitet hatte. „Es gab keine Probleme mit ihm“, antwortete der 67-jährige Chef auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas. „Er hat seine Arbeit so gut gemacht, wie er konnte.“ Er sei jedoch „nicht so gut belastbar“ gewesen: „Nervlich war er nicht so stabil.“ Vielleicht habe es auch daran gelegen, weil er des Öfteren von seinen Kollegen „aufgezogen wurde, weil er eine Zeitlang bei den Rechtsextremen war“. Auf derartige „Sticheleien“ sei er aber nie eingegangen, berichtete der Chef.

Zum Schluss sei der 35-Jährige aber „aggressiv geworden“. Der Grund: Obwohl er die Prüfung für einen sogenannten „Tötungsschein“ (gemeint ist wohl der Sachkundenachweis Betäuben und Töten von landwirtschaftlichen Nutztieren) bestanden hatte, erlaubte es ihm die für den Schlachtbetrieb zuständige Tierärztin des Veterinäramtes Pirmasens nicht, Schweine mit einer Elektro-Zange zu betäuben. „Das muss schnell gehen, und dazu braucht man Courage“, so der 67-Jährige. Schnelligkeit und Courage, was die Tierärztin dem 35-Jährigen abgesprochen hatte. „Er durfte nur zustechen – zwei Finger unterm Brustbein in die Hauptschlagader –, damit das Schwein entblutet“, berichtete der Chef. „Mehr nicht.“ Mit dieser Einschränkung seiner Arbeit durch die Tierärztin sei der 35-Jährige unzufrieden gewesen, habe wenig später nachts auf dem Weg zur Schlachterei herumgeschrien – so laut, dass Anwohner die Polizei gerufen hätten. Kurz darauf habe der 35-Jährige gekündigt und seinem Chef eröffnet, woanders hinziehen zu wollen, weil er Probleme mit seinem Vermieter habe, erzählte der 67-Jährige. 

Die Verhandlung wird am Freitag, 19. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt.

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