Urteil am Montag Mit Drogenverkauf den eigenen Rauschgift-Konsum finanziert

Zweibrücken · Vor dem Landgericht Zweibrücken muss sich derzeit ein 34-Jähriger verantworten, der in der Rosenstadt mehrfach mit Drogen gehandelt haben soll.

34-Jähriger soll in Zweibrücken mit Drogen gehandelt haben
Foto: Rainer Ulm

Seinen Hang zu Drogenkonsum hatten nur mehrere Gefängnisaufenthalte zu besiegen vermocht – zumindest vorübergehend. Danach ging es immer wieder los. Zuletzt, als er Ende 2018 die Justizvollzugsanstalt nach Verbüßen einer mehrjährigen Haftstrafe verließ, wo er wegen Drogenhandels und mehrerer Wohnungseinbrüche eingesessen hatte. Nun muss sich der 34-jährige Zweibrücker erneut vor Gericht verantworten.

Staatsanwalt Christian Horras legte dem Angeklagten vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zur Last, von Dezember 2019 bis November 2020 in 19 Fällen insgesamt mindestens 500 Gramm Marihuana und 2,7 Kilogramm Amphetamin in Kaiserslautern erworben und in Zweibrücken gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Die Drogen sollen einem Verkaufswert von etwa 36 000 Euro entsprochen haben. Seine Rauschgift-Lieferanten waren zwei Männer, denen im Rahmen des am Landgericht Zweibrücken seit Mitte April laufenden Drogenbanden-Verfahrens mit ab Oktober 14 Angeklagten in sechs parallel laufenden Verhandlungen der Prozess gemacht wird (wir berichteten).

Der 34-Jährige räumte am Freitag vor der Strafkammer alle angeklagten Vorwürfe ein, wollte allerdings auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas die Namen seiner Kunden, an die er das Rauschgift weiterverkauft hatte, nicht preisgeben. Ebenso wenig, was er seinerzeit mit einem der Hauptangeklagten des großen Drogenbanden-Prozesses besprochen hatte, der ihm jüngst beim Hofgang in einer Justizvollzugsanstalt über den Weg gelaufen war. Als Grund für den Drogenhandel gab er an, sich damit den Eigenkonsum finanziert zu haben. Zu dem Fall, als er einmal von einem seiner Lieferanten gleich ein Kilogramm Amphetamin ins Haus gebracht bekam, sagte er: „Von dem Gewinn konnte ich mir das Marihuana leisten.“ Zudem habe er „unter Druck gestanden“, sei sogar von einem Begleiter eines seiner Lieferanten bedroht worden, der gesagt haben soll, er wolle sich nicht prügeln. Um ihn zum Drogenhandel zu bewegen, gebe es „andere Mittel“. Denn er hätte damals mehrere tausend Euro Schulden bei seinen Lieferanten gehabt, weil er das bei ihnen bezogene Marihuana manchmal nicht hatte bezahlen können. Er berichtete, bereits im Alter von 15 oder 16 Jahren Marihuana genommen und mit 17 wegen eines Einbruchdiebstahls das erste Mal in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gesessen zu haben. Dort habe er seinen Hauptschulabschluss nachgeholt und 2010, als er wegen Raubes eine zweieinhalbjährige Haftstraße verbüßte, hinter Gittern den Beruf eines Zerspanungsmechanikers erlernt. Gearbeitet habe er als solcher aber nie. „Ich habe mich zwar beworben, aber nach zwei, drei Absagen habe ich die Lust verloren“, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin. Zudem sei er nach den Gefängnisaufenthalten immer wieder „ins alte Muster verfallen“, habe also Drogen beschafft, weil „ich Langeweile hatte und Beschäftigung brauchte“. Der 34-Jährige saß in seinem kurzen Leben bereits fast neun Jahre hinter Gitter, wie Staatsanwalt Horras ausgerechnet hatte. Nun kommen wohl weitere Jahre hinzu. Der Zweibrücker könnte im Zuge eines sogenannten Maßregelvollzugs aber auch zunächst mehrere Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, wie es am Freitag ein psychiatrischer Gutachter der Strafkammer vorgeschlagen, dem Angeklagten aber die volle Schuldfähigkeit attestiert hatte.

Das Urteil wird bereits für den kommenden Montag, 20. September, erwartet.

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