32 000-Euro-Fall: Hundebesitzer kann nicht zahlen

Zweibrücken · Die Stadt Zweibrücken hat schon fast 32 000 Euro für die Unterbringung eines gefährlichen Schäferhund-Labrador-Mischlings gezahlt (wir berichteten). Warum muss nicht der letzte Besitzer zahlen? "Der frühere Hundehalter hat kein pfändbares Vermögen", begründet Stadtsprecher Heinz Braun, warum die Kosten an der Stadt hängen bleiben.

Im Mai 2014 Jahres stellte das Ordnungsamt den aggressiven Hund sicher. Damals war der Hundehalter zwar verpflichtet worden, alle Folgekosten zu erstatten. Die Stadt schätzt die Chancen, das Geld zurückzubekommen, eher gering ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort