31 Flüchtlinge abgeschoben

Zweibrücken · „Wir nehmen unsere Verpflichtung ernst“, begründet Stadtsprecher Heinz Braun, warum in Zweibrücken letztes Jahr deutlich mehr Flüchtlinge abgeschoben worden sind als im Landesschnitt. 31 Flüchtlinge waren es in der Rosenstadt, alle kamen aus Westbalkan-Staaten. 17 Personen entzogen sich der Abschiebung, indem sie untertauchten.

Eine Abschiebung sei "die Ultima Ratio", sagt Heinz Braun, Sprecher der Stadt Zweibrücken . Dieses "äußerste Mittel" musste die Stadt Zweibrücken vergangenes Jahr 31 Mal anwenden, wie Braun auf Anfrage unserer Zeitung gestern erklärte. Zuvor hatte das Mainzer Integrationsministerium mitgeteilt, dass 2015 in der Rosenstadt 50 von 65 ausgewiesenen Asylbewerbern zwangsweise in ihr Heimatland abgeschoben worden seien (wir berichteten am Samstag ausführlich). "Bei den genannten 50 Personen handelte es sich nicht um Abschiebungen, sondern um Abschiebeversuche", relativiert er die Angaben des von den Grünen geführten Integrationsministeriums.

Tatsächlich, so Braun, seien besagte 31 Personen abgeschobenen worden - "30 kamen aus Westbalkan-Staaten, also aus sogenannten sicheren Drittstaaten", so der Stadtsprecher. Unter den 31 Genannten sei auch eine Straftäterin gewesen. "Sie wurde aus dem Gefängnis heraus abgeschoben", sagte der Stadtsprecher. Weshalb sie im Knast saß, wollte Braun aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht sagen, er merkte aber an, dass es sich bei der Straftat der Betroffenen "wohl um eine größere Sache handelte".

17 weitere Personen hätten sich letztes Jahr der Abschiebung entzogen, in dem sie abgetaucht" seien, so Braun. Man habe keine Anhaltspunkte darüber, wohin diese verschwunden seien. Zwei weitere Personen hätten nicht abgeschoben werden können, weil sie eine Krankheit geltend gemacht hätten. Die Anzahl der in Zweibrücken abgeschobenen Personen liegt prozentual deutlich über der des Landes. Dort waren es 573 von 6577 Ausreisepflichtigen; im Landkreis Südwestpfalz wurden von 133 Personen, deren Asylantrag abschlägig beschieden worden war, nur vier abgeschoben, in Land und Kreis wurde folglich wesentlich häufiger auf eine freiwillige Ausreise gesetzt statt auf Zwangsmaßnahmen (wir berichteten).

Was ist der Grund dafür, dass die Zahlen in Zweibrücken um ein Vielfaches über dem Landesschnitt liegen? "Wir nehmen unserer Verpflichtungen ernst", sagt der Stadtsprecher zur Begründung. Nehmen andere Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Verantwortung womöglich nicht so ernst wie die Rosenstadt? "Wir wollen andere Kommunen nicht diskreditieren . . .", meint Braun nur ausweichend.

Er merkt an, dass die Abschiebungen nicht von der Rosenstadt selbst veranlasst wurden seien - diese sei lediglich das durchführende Organ. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) melde den Kommunen, welche Asylanträge abgelehnt worden seien, vor Ort seien dann die Behörden gefragt, die Abschiebung durchzuführen - wenn eine freiwillige Ausreise nicht möglich sei. Bei einer solchen freiwilligen Ausreise erhält der Betroffene eine finanzielle Unterstützung, wenn er Deutschland verlässt. In das ganze Verfahren eingebunden sei eine Clearingstelle in Trier, die bei der Identifizierung der Betroffenen helfe.

Braun sagte, eine Abschiebung sei für alle Beteiligten "eine sehr belastende Angelegenheit". Das Ordnungsamt und die Polizei würden - zumeist in den frühen Morgenstunden - bei den Personen vorfahren, ein Arzt sei dabei, der ganze Tross fahre dann zum Flughafen (zumeist Frankfurt), dort würden die Abzuschiebenden an die Bundespolizei übergeben, die dafür sorge, dass die Betroffenen in den Flieger gebracht würden.

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