Prozess 28-Jähriger muss wegen Attacken auf Polizei ins Gefängnis

Zweibrücken · 28-Jähriger zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Patrick Pleul

Sein Verhalten bei einer Festnahme gegenüber der Polizei bescherte einem 28.jährigen Pirmasenser gestern eine Haftstrafe von sechs Monaten. Der Strafrichter am Amtsgericht Zweibrücken sah es als erwiesen an, dass der Angeklagten die Beamten beleidigt und bedroht, sowie sich dem Versuch einer einfachen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Die Strafe konnte für den einschlägig Vorbestraften (das Bundeszentralregister weist insgesamt 19 Einträge auf) nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Vorfall ereignete sich am 17. Juni dieses Jahres, als die drei Polizeibeamten den Mann in seiner Wohnung in Pirmasens wegen eines Haftbefehls festnehmen wollten. Aus dessen Dachgeschosswohnung sei schon draußen laute Musik zu hören gewesen, schildert eine 22 Jahre alte Polizistin den Hergang. Deshalb habe der Angeklagte wohl auch auf das Klingeln nicht reagiert. Als einer ihrer Kollegen die Tür aufgestoßen habe, seien ihm zwei große Hunde entgegengelaufen. Der Beamte habe daraufhin gefordert, der 28-Jährige solle die Hunde wegsperren, was dieser dann auch getan habe. Den Polizisten gelang es dann, den Pirmasenser in der Wohnung seiner Nachbarin, in die er wohl geflüchtet war, festzunehmen. Als dann das Thema Hunde noch mal angeschnitten wurde, habe er einen Beamten als „Bastard“ bezeichnet und ihm gedroht, das nächste Mal die Tiere auf ihn zu hetzen. Alle drei Beamte habe er zudem als „Deppchen“ bezeichnet. Den 26-jährigen Polizisten habe er als „dreckigen Kanaken“ betitelt und gedroht ihn umzubringen, wenn er aus dem Gefängnis komme, wie dieser berichtete. Außerdem habe er versucht im Fahrzeug zu treten, was ein Kollege aber hätte verhindern können. Insgesamt hatten die Beamten das Gefühl, der Angeklagte habe unter Drogeneinfluss gestanden. Das Gefühl trog sie nicht: Der Mann gab später zu, Amphetamine genommen zu haben.

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