200 Jahre OLG: Stolz ist angebracht!

Zweibrücken · In Zweibrücken ist oft und gerne von den "Stolzobjekten" unserer Stadt die Rede. Meist ist dabei die Rede vom Rosengarten, dem Landgestüt, dem größten Outlet-Center Deutschlands, den Alleen oder den tollen Plätzen in der Innenstadt.

Das sind alles Attraktionen, die so viel Lob auch verdient haben. Völlig zu Recht hat Oberbürgermeister Kurt Pirmann am Freitag bei der 200-Jahr-Feier des Oberlandesgerichts aber auch zu mehr Stolz auf den wichtigen Beitrag Zweibrückens und der ganzen Saarpfalz für Einigkeit und Recht und Freiheit für ganz Deutschland aufgerufen. Pirmann: "Vielen Bürgern ist nicht ausreichend bewusst, wo die Wiege der Demokratie stand. Hier in Zweibrücken und in Homburg wohnten die Geister der Freiheit." Darauf könne man "besonders stolz" sein. Zumal diese mutige Freiheitsgeschichte Zweibrückens mit dem Hambacher Fest nicht geendet habe - bis heute pflegten die Zweibrücker "den aufrechten Gang", ließen sich auch von Rückschlägen nicht kleinkriegen.

Nicht nur in Zweibrücken könnte der Stolz auf das Pfälzische Oberlandesgericht größer sein, hätte Pirmann hinzufügen können. Erinnert sei nur an das Jahr 2011, als die Landesregierung den mutigen Anlauf unternahm, die beiden rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte in Zweibrücken zu fusionieren - und am OLG Koblenz eine Protestlawine losrollte, der die Landesregierung dann wenig mutig durchs Ad-acta-Legen der Fusion auswich. Und das, obwohl der Protest aus Koblenz neben zumindest subjektiv berechtigten Anliegen auch in objektiv dümmlichen "Argumenten" gipfelte wie dem Vergleich Zweibrückens mit Timbuktu. Es ist deshalb gut, dass das Jubiläum auch dazu diente, die tiefe Verankerung des Zweibrücker Oberlandesgerichts in die deutsche Freiheits- und Demokratiegeschichte deutlich zu machen. Ein stolzes Erbe, dessen Bedeutung weit über Zweibrücken, die Pfalz und sogar Rheinland-Pfalz hinausreicht. Ein Erbe, das - wenn es genügend im Bewusstsein ist! - eines Tages ein entscheidendes Pfund sein könnte, wenn es darum geht, die Existenz des OLG in Zweibrücken zu sichern. Denn nicht nur aufgrund der Schuldenbremse wächst der Spardruck auf Rheinland-Pfalz - und irgendwann wird sich erneut die Frage stellen, ob nicht auch ein OLG im Land reicht.

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