Schaden beglichen 1,14 Millionen Euro wieder in Bank-Kasse

Südwestpfalz · Zwei ehemalige Kassierer der VR-Bank Südwestpfalz hatten das Geld unterschlagen und wurden daraufhin von der Bank verklagt.

Die Filiale der VR-Bank Südwestpfalz in Zweibrücken an der Kaiserstraße (Kreuzung Poststraße).

Die Filiale der VR-Bank Südwestpfalz in Zweibrücken an der Kaiserstraße (Kreuzung Poststraße).

Foto: Martin Wittenmeier

Nach vier Jahren hat sich in der Kassierer-Affäre der VR-Bank eine skurrile Situation ergeben: Während im Strafverfahren gegen die beiden Ex-Angestellten noch immer die Berufung anhängig ist, hat das Zivilverfahren schon ein Ende gefunden. Die Bank hat einen vollstreckbaren Titel über die gesamte zurückgeforderte Summe erwirkt, so der Vorstandsvorsitzende Paul Heim, was bedeutet: Die aus der Kasse verschwundenen 1,14 Millionen Euro müssen von den beiden früheren Kassierern zurückgezahlt werden – wenn genug Masse vorhanden ist. Das Geld zurückzuholen, das überlässt die Bank allerdings ihrer Versicherung, denn sie hat die Ansprüche auf den fehlenden Kassenbestand samt der Gerichtskosten an ihre Versicherung abgetreten, die sich nun an die beiden Ex-Mitarbeiter wendet. Die VR-Bank indessen hat die 1,14 Millionen Euro von der Versicherung erhalten. Heim: „Das Geld ist schon auf unserem Konto.“

Während mit diesem vollstreckbaren Titel das Zivilverfahren der Bank gegen die beiden früheren Kassierer, die damit Schadenersatz leisten müssen, abgeschlossen ist, gibt es im parallel laufenden Strafverfahren noch kein rechtskräftiges Urteil – die Berufung gegen vom Pirmasenser Amtsgericht verhängte Gefängnisstrafen von drei Jahren und neun Monaten, die sowohl von den beiden Ex-Angestellten als auch der Staatsanwaltschaft angestrengt wurde, ist nämlich vor dem Landgericht Zweibrücken noch anhängig. Was auch besonderen Umständen geschuldet ist: Denn das Berufungsverfahren hatte schon einmal begonnen, nämlich am 11. Mai vergangenen Jahres. Am 18. Juli war dann aber – vorerst – Schluss: Weil wegen einer Erkrankung eines Angeklagten der Prozess nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist fortgesetzt werden konnte, musste er vorzeitig beendet werden. Der zweite Anlauf für das Berufungsverfahren soll nach mehr als einem Jahr Pause im August im Zweibrücker Landgericht beginnen.

Zur Erinnerung: Vor fünf Jahren wurde bekannt, die die beiden Hauptkassierer über 17 Jahre hinweg gemeinsam Geld abgezweigt haben. Von 1. Januar 2022 bis 26. Februar 2018 haben sie insgesamt 1,14 Millionen Euro veruntreut. Erst als einer der beiden Kassierer in den Ruhestand ging und sein Nachfolger sich die Kassenbestände anschaute, wurde der Betrug entdeckt – einer der beiden Ex-Mitarbeiter hat in dieser Situation dem Bankvorstand die jahrelange Untreue gestanden.

Zwar war zum Zeitpunkt der Anklageerhebung durch die Zweibrücker Staatsanwaltschaft die veruntreuende Unterschlagung schon verjährt, nicht aber der Straftatbestand des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs – für den sich die beiden früheren Kassierer auch vor Gericht verantworten mussten. Weil sie durch ein kompliziertes Verschieben der veruntreuten Gelder über Zwischenkonten die Unterschlagungen verschleiert haben, kam für die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen dieses Straftatbestands in Betracht – und damit erst die Chance, überhaupt noch eine strafrechtliche Anklage zu erheben.

Dass die 1,14 Millionen Euro von den beiden Ex-Kassierern aus der Kasse genommen wurden, stand während des Strafprozesses vor dem Pirmasenser Schöffengericht nie in Abrede. Allerdings argumentierten die Angeklagten, dass sie das Geld nicht für sich behalten hatten, sondern an einen Werttransportunternehmer weitergegeben hätten, um ihm aus einer finanziellen Notlage zu helfen, ihre Verteidiger plädierten zudem auch auf Freispruch, weil sie lediglich von Untreue und Unterschlagung ausgingen, wofür schon die Verjährung eingetreten war. Dagegen sah die Staatsanwaltschaft den gemeinschaftlichen erwerbsmäßigen Betrug als erfüllt an – und forderte vier Jahre Gefängnis für beide. Auch das Schöffengericht sah die Schuld der beiden früheren Bankangestellten als erwiesen an und verurteilte sie zu je drei Jahren und neun Monaten Haft. Allerdings erlangte dieses Urteil keine Rechtskraft, denn sowohl Anklage als auch Verteidigung sind in Berufung gegangen.

Die dann auch am 11. Mai vergangenen Jahres vor dem Zweibrücker Landgericht begonnen hat. Sie erwies sich allerdings von Beginn an als schwierig, denn gleich zu Beginn wurde das Verfahren gegen den älteren, heute 73-jährigen Angeklagten abgetrennt, weil seine Verhandlungsfähigkeit über ein Gutachten geprüft werden sollte. Mit nur noch dem jüngeren Angeklagten – heute 72 Jahre alt – wurde vor dem Landgericht weiterverhandelt, bis Corona das Verfahren ausgebremst hat. Zuerst erkrankte sein Verteidiger an dem Virus, dann wurde der Angeklagte selbst krank. Weil laut der Strafprozessordnung aber ein Verfahren nicht länger als drei Wochen unterbrochen sein darf, dieser Zeitraum jedoch überschritten wurde, musste die Berufungsverhandlung abgebrochen werden. Die Neuaufnahme soll nun nach über einem Jahr im August gestartet werden.