Zweifel an Glaubwürdigkeit

Zweibrücken. Noch immer halten es die Verteidiger im Bubenhauser Totschlagprozess für möglich, dass der Onkel des 23-jährigen Angeklagten dem Opfer die tödlichen Verletzungen zugefügt haben könnte. So soll mit der Vernehmung von zwei Mitarbeitern einer Spielothek belegt werde, dass der 46-Jährige sich zum Tatzeitpunkt nicht in dem Lokal aufgehalten hat

Zweibrücken. Noch immer halten es die Verteidiger im Bubenhauser Totschlagprozess für möglich, dass der Onkel des 23-jährigen Angeklagten dem Opfer die tödlichen Verletzungen zugefügt haben könnte. So soll mit der Vernehmung von zwei Mitarbeitern einer Spielothek belegt werde, dass der 46-Jährige sich zum Tatzeitpunkt nicht in dem Lokal aufgehalten hat. Der Onkel hat bei seiner Aussage vor dem Zweibrücker Landgericht behauptet, er habe dort an einem Automaten Geld gewonnen. Die Zeugen sollen nun belegen, dass in der Nacht des 1. Oktober vergangenen Jahres in der Zeit von drei bis vier Uhr keine Gewinne ausgezahlt worden seien.In einem weiteren Antrag will der Verteidiger einen Taxifahrer vorladen lassen. Dieser hat den Angeklagten und dessen Freundin nach Hause gebracht. Er soll aussagen, dass während er vor der Tür des Tathauses wartete, keine Person aus dem Gebäude kam. Der Onkel behauptete, er sei während des Streites seines Neffen mit dessen Freundin in die Stadt gegangen. Dabei hätte ihn auch der Fahrer sehen müssen.

Am Mittwoch wurde in dem Verfahren, das nun aufgrund der vielen Beweisanträge nun schon drei Monate dauert, erneut eine Sachverständige gehört. Diese geht davon aus, dass die tödlichen Verletzungen am Schädel des Opfers "eher von einem Gegenstand herrühren". Fußtritte seien aufgrund der Schürfwunden nahezu auszuschließen.

In dem Verfahren wird dem 23-jährigen Angeklagten vorgeworfen, in besagter Nacht gegen 3.30 Uhr im Alkohol- und Drogenrausch brutal auf seinen Nachbarn eingeschlagen und -getreten zu haben. Der Mann starb fünf Tage später an seinen schweren Verletzungen (wir berichteten). Der Prozess wird am 13. Juni um neun Uhr fortgesetzt.

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