Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land Noch keine Antwort auf Windpark-Pläne

Zweibrücken · Der Verbandsgemeinderat will über das weitere Vorgehen erst in der Oktobersitzung entscheiden.

 Für Windräder wie beispielsweise in Riedelberg (Bild) gibt es im gegenwärtigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land keine Konzentrationszonen. Wird das so bleiben? Die Verbandsgemeinderats-Mitglieder müssen darüber bald entscheiden – ohne Fraktionszwang wie zu hören ist.

Für Windräder wie beispielsweise in Riedelberg (Bild) gibt es im gegenwärtigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land keine Konzentrationszonen. Wird das so bleiben? Die Verbandsgemeinderats-Mitglieder müssen darüber bald entscheiden – ohne Fraktionszwang wie zu hören ist.

Foto: Norbert Schwarz

Beim letzten Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land hat ein namhaftes Planungsbüro, mit dem die Gebietskörperschaft seit Jahren eng zusammenarbeitet, mächtig geschlampt. So unmissverständlich Bürgermeister Björn Bernhard bei der Sitzung des Verbandsgemeinde-Rates am Dienstagabend im Walshauser Dorfgemeinschaftshaus. Wird es einen erneuten Anlauf zur Aufstellung dieses vom Oberverwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig für rechtswidrig erklärten Planungsteilbereiches geben? Die Sachentscheidung bleibt bis zur kommenden Ratssitzung Anfang Oktober weiter in der Warteschleife mit offenem Ausgang.  

Den momentanen Ist-Zustand skizzierte Björn Bernhard zum Schluss des öffentlichen Sitzungsteils nochmals und erinnerte an die Vorgespräche zum heiklen Thema mit den Beigeordneten und Fraktionsführern aller im Rat vertretenen Parteien und der Wählergruppe. Grobe Planungsfehler hätten dazu geführt, das Urteil mit allen seinen Feststellungen vorerst zu akzeptieren, so die klare Ansage des Rechtsvertreters der Verbandsgemeinde. Gespräche mit dem Planungsbüro seien geführt, Zugeständnisse in Blickrichtung Kosten für eine erneute Planung lägen vor.

Ob diese im Sinne des Rates ausreichend sind, ließ der Verbandsbürgermeister offen. Björn Bernhard nannte eine Summe von etwa 30 000 Euro. Das Energieunternehmen Abo-Wind, das mit seiner Klage erfolgreich war, will weitere Windräder im Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land errichten und sich nicht auf die ausgewiesenen Zonen Riedelberg und Walshausen beschränken. Eine enge Verwaltungszusammenarbeit ist deren Angebot ebenso wie die erklärte Absicht, möglichst schnell bauen zu wollen. Ob der inzwischen rechtmäßig auf den Weg gebrachte  Bürgerentscheid von Großbundenbach zu einem Stolperstein wird, bleibt abzuwarten.

Von weiteren „Anreizen“  für die Verbandsgemeinde war in den Verhandlungsgesprächen die Rede. In welcher Art und Weise, erläuterte der Verwaltungschef am Dienstagabend nicht näher. Gewiss anschließend hinter verschlossenen Türen, unter Ausschuss der Öffentlichkeit. Pro und Contra für eine Regelung der Rechtsfrage „Errichten von Windrädern“ auf Gemarkungen der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land erläuterte Bernhard sachlich aufgrund der Gegebenheiten.

Auch unter dem Aspekt, dass mit der Abstufung des früheren Flugplatzes Zweibrücken sich die Situation für bestimmte Orte änderte. „Die Flächenkulisse hat sich dadurch geändert, ein neues Windpotentialgutachten wird es geben“, so Björn Bernhard. er skizzierte auch, wie es weitergehen kann, wenn die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ihre Planungshoheit nicht wahrnimmt und die Rechts- und Zulässigkeitsprüfungen für jeden Bauantrag von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde bei der Landkreisverwaltung vorgenommen werden muss.

Die Überlegungen zur möglichen Neuordnung im Kindergartenwesen wollte Bürgermeister Björn Bernhard auch den Ratsmitgliedern mit auf den Weg geben, wenngleich Entscheidungen noch nicht zu treffen sind. Eingesetzt haben aber schon die Diskussionen, deshalb war es durchaus angebracht, über Hintergründe und Absicht mehr zu erfahren.

Auslöser für die Verwaltungsaktivität ist das seit Juli anzuwendende neue Kita-Zukunftsgesetz. Zwei gravierende Einschnitte gibt es dabei für die Ortsgemeinden, sind diese Träger einer Tagesstätte: Die monatlich zu meldende Belegzahl an Kindern ist maßgebend für den Personalbedarf. Der verantwortliche Leiter der Einrichtung, sprich Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister, muss mehr Verantwortung übernehmen, also eine pädagogische Qualifikation nachweisen. Bernhard: „Ein Weiterbilden dieserhalb ist nicht zu umgehen, das ist ein Muss.“ Würde die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land das alles händeln, könnte dies von einer ausgebildeten Kraft zentral vorgenommen werden.

Ähnlich Bernhards Beispiele beim Personaleinsatz. Sollte situationsbedingt die Kinderzahl sinken, bleiben dem Einrichtungsträger nur zwei Möglichkeiten. Entlassen oder die Personalkosten bis zur nächsten Änderung aus dem eigenen Gemeindehaushalt zahlen. Den Einsatz von „Springerkräften“ erläuterte der Bürgermeister an Beispielen. „In Riedelberg haben wir den kleinsten Kindergarten mit 16 Kindern derzeit. Sind die beiden Erzieherinnen erkrankt, muss die Einrichtung geschlossen werden. Verfügt die Verbandsgemeinde aber über die Zuständigkeit beim Personal, könnten beispielsweise Springer aushelfen und eben nicht nur in Riedelberg, sondern überall dort, wo das Jahr über Bedarf ist.“

Bernhard war insbesondere daran gelegen klarzustellen, welche Mehrverantwortung mit dem neuen Gesetz auf den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern liegt und dass auf keinen Fall der Eindruck entstehen dürfe, die Verbandsgemeinde wolle den Ortsgemeinden die Kindergärten „wegnehmen“. „Wir wollen helfen und unterstützen wie bisher, müssen aber auf die Veränderungen dringend hinweisen“. Die Abgabe der Personalhoheit an die Verbandsgemeinde wäre der erste Schritt, die der Einrichtung als Gebäude ein zweiter. Doch bis dahin müsste noch viel gesprochen werden.

In den Verbandsgemeinden Winnweiler und Rockenhausen sammelte man bereits viel Erfahrung mit einer solchen Konstellation. Bernhard: „Bis Jahresende hätte ich gern aus den Trägerschaften mit Kindergärten eine Rückmeldung dazu, wie das Verbandsgemeindeangebot angenommen wird. Soll alles so bleiben wie bisher, dann ist das in Ordnung. Auf jeden Fall will niemand, schon gar nicht der Verbandsbürgermeister, den Gemeinden die Trägerschaft abspenstig machen.“

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