Nach Klatsche vor Gericht Windparks Thema im Verbandsgemeinderat

Zweibrücken · Nachdem das Oberverwaltungsgericht einen Teil des alten Flächennutzungsplans gekippt hatte, muss eine neue Linie her.

 Wird sich der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land für ein Ausweisen von Kernzonen für Windkraftnutzung entschließen können? Die Sickingerhöhe (Bild) ist beispielsweise inzwischen stark „verspargelt“.

Wird sich der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land für ein Ausweisen von Kernzonen für Windkraftnutzung entschließen können? Die Sickingerhöhe (Bild) ist beispielsweise inzwischen stark „verspargelt“.

Foto: Norbert Schwarz

Zwei Sitzungsschwerpunkt gibt es bei der Zusammenkunft der Verbandsgemeinderatsmitglieder kommenden Mittwoch am Tagungsort Käshofer Dorfgemeinschaftshaus. Neben Beschlüssen zur Änderung des Bebauungsplanes „Steitzhof und Umfeld“ (wir berichteten), wie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für diesen Bereich heißt, werden sich die Ratsmitglieder erneut mit der Frage befassen, ob der nichtige Teilbereich „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes erneut aufgestellt wird und damit verbunden, ob Konzentrationszonen für eine Windkraftnutzung ausgewiesen werden.

Dass diese Frage zumindest wieder im Rat für Diskussionen sorgt ist ein Fingerzeig dafür, dass einem Großteil der Ratsmitglieder zumindest die Frage der Regelung am Herzen liegt, sprich das ergangene Urteil des zuständigen Senats beim Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht einfach zu den Akten genommen wird. „Ich hatte stets unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich diesen Beratungspunkt nur dann auf eine Tagesordnung nehme, wenn zu erwarten ist, dass eine Einigung in der Sache wahrscheinlich ist. Seit dem Ergehen des Urteils sind viele Gespräche geführt worden, Für Großbundenbach hat die Bürgerinitiative Gegen die Windenergienutzung außerhalb von Konzentrationszonen einen erneuten Bürgerentscheid angeregt und unabhängig davon scheint es eine parteiübergreifende Stimme dafür zu geben, dass die Ratsmitglieder die Möglichkeit des planerischen Gestaltens nicht einfach schlummern lassen, sondern aktiv damit umgehen“, stellt Verbandsbürgermeister Björn Bernhard in einem Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur fest.

Dabei unterstreicht er noch einmal seinen Standpunkt nach dem ergangenen Urteilt insoweit, als dass für ihn verschiedene Ausgangssituationen klar sein mussten, bevor die Kernfrage „Windenergie“ erneut auf die Tagesordnung kommen konnte. Zusammen mit den drei ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, den Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen Parteien und der Freien Wählergruppe sei dann darüber gesprochen worden, wie man in der Sache zu einem Konsens kommen kann, nachdem das Planungsbüro seinerseits ein Entgegenkommen dahin signalisierte, dass wegen erneuter Planungskosten eine Einigung möglich sei. Björn Bernhard: „Wir wollten ja nicht auch noch wegen des Planungsdilemmas vor den Kadi ziehen.“

Nach den erwähnten Vorgesprächen gibt es bei CDU und FDP Tendenzen dazu, dass man, wie bereits angeklungen, vom Instrument der Planungshoheit Gebrauch machen sollte und eine klare Aussage dafür trifft, wo Konzentrationszonen ausgewiesen werden sollen und wo nicht. Diesmal mit der entsprechenden Abwägung.

So fanden es die Richter beim OVG in Koblenz beispielsweise als nicht rechtens, dass für die Gemarkungsflächen von Großbundenbach und Käshofen aus Gründen des Vogelschutzes von harten Tabuzonen die Rede sei. Im Klartext diese Flächen rechtlich wie tatsächlich auf Dauer für die Nutzung von Windkraft ungeeignet seien.

Wegen des Verkehrslandeplatzes Pottschütthöhe oberhalb von Rieschweiler-Mühlbach in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben waren Hochflächen von Dellfeld und Contwig überhaupt nicht näher untersucht worden, was der zuständige Senat beim OVG Koblenz gleichfalls bemängelt hatte und was letztendlich zur Nichtigkeit des Teilbereichs „Windkraftnutzung“ im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, geführt hatte.

Rückmeldungen von der SPD-Seite seien nicht eindeutig und umfassend, gleiches gelte für Bündnis 90/Grüne und die Freien Wähler. Die Bürgerinitiative „Gegen Windkraftnutzung außerhalb der Konzentrationszonen“ sei dagegen klar für eine Regelung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und fordert die Wahrnehmung des Planungshoheit von den gewählten Ratsmitgliedern ein. 

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