Corona in der Südwestpfalz Zwei weitere Corona-Todesfälle

Südwestpfalz · Eine Person ist mit, eine an einer Corona-Infektion gestorben, meldet das Gesundheitsamt.

 Im Zusammenhang mit Corona wurden zwei neue Todesfälle registriert.

Im Zusammenhang mit Corona wurden zwei neue Todesfälle registriert.

Foto: dpa/Marijan Murat

Nach aktuellem Stand (Mittwoch, elf Uhr) wurden im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 37 positive Corona-Tests registriert. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) stuft den Landkreis mit einer Inzidenz von 84,4 aktuell in der Risikostufe rot ein. Die aktuelle Lage des LUA für den Warn- und Aktionsplan sieht die Städte Pirmasens (159,1) und Zweibrücken (73,1) in rot. Ergebnisse der weiteren Ermittlungen betreffen auch verschiedene Einrichtungen: Jeweils zwei Bewohner des Hauses Bethesda und der Pirminius-Wohnanlage wurden positiv getestet. Verstorben sind in den letzten beiden Tagen zwei Personen. Ein über 80 Jahre alter Mann aus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland verstarb mit Corona an einer anderen Todesursache. Eine Frau aus Pirmasens im Alter zwischen 60 und 70 Jahren ist an den Folgen ihrer Corona-Erkrankung verstorben.

Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 215 bestätigte positive Fälle aktiv, 14 weniger als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 85 (+12), Zweibrücken 32 (-7) sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland 18 (-1), Hauenstein 8 (-1), Pirmasens-Land 12 (-3), Rodalben 16, Thaleischweiler-Wallhalben 22, Waldfischbach-Burgalben 8 (-6) und Zweibrücken-Land 14 (-8).

Seit Mittwoch gilt überdies ein neues vorläufiges Verfahren für Quarantäne-Fälle. Bislang ordnet das Gesundheitsamt im Einzelfall schriftlich an, wenn sich eine Person in häusliche Quarantäne gegeben muss. Für die Zeit vom 9. Dezember bis zum 15. Januar ist diese Regelung geändert. Auf die schriftliche Anordnung durch das Gesundheitsamt wird verzichtet. Stattdessen wird nach Abschluss der Quarantäne eine Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne ausgestellt. Ab sofort müssen sich Corona-Infizierte oder krankheitsverdächtige Personen, sowie deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen selbständig in häusliche Quarantäne begeben.

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