Zahl der Grab-Verlängerungen geht zurück

Zweibrücken. Die ersten beiden Tage im November denken viele Menschen an ihre verstorbenen Angehörigen. Sie besuchen deren Gräber, schmücken sie mit Blumen und zünden Kerzen an. Selten ist die Besucherzahl auf den Friedhöfen so groß wie in den Tagen um Allerheiligen und Allerseelen

 Auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof. Foto: pma

Auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof. Foto: pma

Zweibrücken. Die ersten beiden Tage im November denken viele Menschen an ihre verstorbenen Angehörigen. Sie besuchen deren Gräber, schmücken sie mit Blumen und zünden Kerzen an. Selten ist die Besucherzahl auf den Friedhöfen so groß wie in den Tagen um Allerheiligen und Allerseelen. Doch wie lange ist dies eigentlich im Einzelfall möglich? Wann muss ein Grab beseitigt werden? In Deutschland sehen die Friedhofsgesetze in den meisten Bundesländern heute eine Mindestruhefrist von 15 oder 20 Jahren vor. Nach Ablauf der Nutzungsdauer werden die Gräber aufgelöst und neu belegt. Im Raum Zweibrücken können die Menschen teilweise deutlich länger die Grabstätten nutzen."Die Ruhezeit beträgt in Zweibrücken 25 Jahre", informiert der städtische Pressesprecher Heinz Braun. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Dann sei auch eine weitere Bestattung in dem Grabfeld zulässig. Es gibt allerdings keinen Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte. Die Aufstockung der Nutzungszeit sei rückläufig. Obwohl es auf den Friedhöfen vielfach Lücken gebe, reiche der Platz aus, sagt Braun. Auch in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist bis auf Wiesbach in allen Orten eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Die Regelung in den 16 Gemeinden ist allerdings unterschiedlich. So könnten die Grabstätten für 25, 30, 40 und 55 Jahre erworben werden. Nicht auf allen Teilen der Friedhöfe ist aber eine Verlängerung möglich. So können die Gemeinderäte Abschnitte davon ausschließen. Viele Angehörige nutzen die Grabstätte als Familiengrab.Das bestätigt die Dellfelder Ortsbürgermeisterin Doris Schindler. In ihrem Dorf werde den Einwohnern in Sachen Bestattung möglichst freie Hand gelassen: "Wir bieten nahezu alles an, was auf einem Friedhof möglich ist - von anonymer Beisetzung bis hin zu Urnengräbern", erzählt Schindler. Der Dellfelder Gottesacker biete hierfür auch ausreichend Platz. Auch der Friedhof in Hornbach ist groß genug, findet Bürgermeister Reiner Hohn. Hier werde allerdings von einer Verlängerung der Nutzungszeit immer weniger Gebrauch gemacht. Auch in Contwig ist ein Wiedererwerb der Grabstätte möglich. "Hier geht auch der Trend in Richtung Familiengräber", berichtet Ortsbürgermeister Karlheinz Bärmann.Die erstmalige Nutzungszeit liegt in der Verbandsgemeinde Wallhalben zwischen 30 und 40 Jahren. "Die Angehörigen können diese um zehn bis 20 Jahre verlängern lassen", sagt Elisabeth Stuppy, Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung. Davon würden ein Drittel der Menschen Gebrauch machen.

Auf einen BlickDie Nutzungszeit liegt in der Stadt Zweibrücken bei 25 Jahren. In Riedelberg werden die Grabstätten für 25 Jahre vergeben. 30 Jahren können die Althornbacher, Battweiler, Bechhofer, Großbundenbacher, Kleinbundenbacher, Rosenkopfer und Großsteinhauser die Gräber nutzen. In Contwig, Hornbach, Käshofen, Walshausen und Kleinsteinhausen ist das Nutzungsrecht auf 40 Jahre festgelegt. In der Verbandsgemeinde Walllhalben werden Grabstätten zwischen 30 und 40 Jahren an die Angehörigen vergeben. nob

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