Mit Ausgleich für Mehrkosten Wiesbach: Gräber können früher beseitigt werden

Wiesbach · (nob) Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesbach stand die Änderung der der Friedhofsatzung. Die Ratsmitglieder entschieden, dass Grabstellen nun schon fünf Jahre vor Ablauf der Dauer von 25 Jahren beseitigt werden können. „Dieser Wunsch, wurde von einigen Einwohnern an uns herangetragen“, berichtete Ortsbürgermeister Emil Mayer. Als Grund hätten sie angegeben, dass sie nicht mehr in der Lage sein, die Pflege der Gräber zu bewältigen. Der Rat hat diesem Anliegen allerdings nur entsprochen, wenn die Gemeinde dann für die Restmietzeit jährlich 80 Euro erhalte Mit diesen könnten dann zusätzliche Kosten finanziert werden.

 Wiesbachs Ortsbürgermeister Emil Mayer.

Wiesbachs Ortsbürgermeister Emil Mayer.

Foto: Norbert Schwarz

Einig war sich der Gemeinderat auch darin, der Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Windenergie zuzustimmen. Dieser schließt in Nähe von Wiesbach künftig das Aufstellen von Windkraftanlagen aus. Ebenfalls zugestimmt haben die Ratsmitglieder der Sanierung des Wirtschaftsweges zum Burgberg in Richtung Martinshöhe, die mit 68 000 Euro zu Buche schlägt. Die Arbeiten hierfür sollen bereits nächste Woche beginnen. Saniert werde auch die Bauertstraße und die Kirchstraße. Hierfür gibt die Ortsgemeinde 40 000 Euro aus.

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