Wiederkehrende Beiträge: Satzung geändert

Zweibrücken · Die Satzung für Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsstraßen wurde neu gefasst. Bei dem Thema informierte Oberbürgermeister Kurt Pirmann am Mittwoch den Stadtrat, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau für verfassungskonform befunden hat.

Die Stadt hat im vergangenen Jahr die Einführung wiederkehrender Beiträge beschlossen.

Der Rat hat die Datenvergabelung des Rathauses an die Firma e-Mon 2000 aus Zweibrücken vergeben. Beschlossen wurde, dass ein weiterer Teil der Mühlstraße zur Fußgängerzone wird. Die Verlängerung der Wilkstraße mit einer Brücke über den Schwarzbach nahm eine weitere planungsrechtliche Hürde. Dem Landesverein für innere Mission wurde eine längere Frist bis 31. Dezember für den Bebauungsplan für das Altenzentrum am evangelischen Krankenhaus gewährt. Der Leistungskatalog für die Bezieher von Hartz IV wurde nach den Erfahrung des Jobcenters und Gerichtsurteilen angepasst.

Bisher wurde beim Essensbeitrag in städtischen Betreuungseinrichtungen differenziert. Künftig zahlen Eltern für Kinder in der Krippe und dem Kindergarten den gleichen Betrag von 47 Euro im Monat. Bisher kostete es in der Krippe 36 Euro. "Wir sind davon nicht begeistert", so Bürgermeister Franzen. Aber der Lieferant habe die Preise angehoben. "Im Vergleich zu anderen Kindergartenträgern und anderen Städten liegen wir noch gut."

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