Weiterhin heftige Turbulenzen bei der Jagdgenossenschaft

Battweiler. Kommissarisch leitet derzeit Ortsbürgermeister Werner Veith die Geschäfte der Jagdgenossenschaft Battweiler. Sein Ehrenamt stellte dieser in der jüngsten Jahreshauptversammlung im Gasthaus "Zum Battweilerer Hof" zur Verfügung, ohne dass sich unter den zahlreich versammelten Genossenschaftsmitgliedern jemand bereitfand, in seine Fußstapfen zu treten

Battweiler. Kommissarisch leitet derzeit Ortsbürgermeister Werner Veith die Geschäfte der Jagdgenossenschaft Battweiler. Sein Ehrenamt stellte dieser in der jüngsten Jahreshauptversammlung im Gasthaus "Zum Battweilerer Hof" zur Verfügung, ohne dass sich unter den zahlreich versammelten Genossenschaftsmitgliedern jemand bereitfand, in seine Fußstapfen zu treten. Für sechs Monate wird dieser jetzt die Geschäfte weiter führen. Ist dann noch immer kein neuer Vorsitzender gefunden, werden die Aufgaben von der Verbandsgemeinde wahrgenommen.In seinem Rechenschaftsbericht ging Werner Veith erneut auf das Thema "Auszahlung des Jagdpachterlöses" näher ein (wir berichteten. Als Folge davon sei der langjährige Rechner Hermann Creuzburg zurückgetreten, erinnerte Werner Veith und erklärte, dass eine Übernahme des Amtes als Vorsitzender für ihn selbst gleichfalls nicht mehr in Frage komme. Um eine Gleichstellung aller Jagdgenossen zu bekommen, beantragte der Genossenschaftsvorsitzende, dass generell der Jagdpachterlös ausgezahlt wird. "Die Verwaltung sagt, das gehe nicht, aber wir beschließen das einfach." In einer geheimen Abstimmung gab es dafür die notwendige Zustimmung.

Einig waren sich die Versammelten in einem weiteren Punkt, den Veith "Herzenssache" nannte: "Die Gemeinde hat für zur Finanzierung des Kostenanteils kombinierten Rad-/Wirtschaftsweg zwischen Schmitshausen und Battweiler ein inneres Darlehen aufgenommen. Das können wir in den nächsten 20 Jahren nicht zurückzahlen. Deshalb beantrage ich, dass die Jagdgenossenschaft den Anteil von 3360 Euro übernimmt. Es handelt sich ja um einen Wirtschaftsweg, deshalb ist die Kostenübernahme gerechtfertigt." Es war die letzte Amtshandlung des Vorsitzenden, der nach der der Zustimmung bekannte, ihm falle ein Stein vom Herzen. Die zwangsweise Weiterführung der Tätigkeit als Genossenschaftsvorsitzender blieb ihm allerdings nicht erspart. cos

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