Weiterentwicklung des Landgestüts

Kita-Bau

Die Stadt Zweibrücken als Hauptträger der "Stiftung Landgestüt" hat zusammen mit der Landgestüts-GmbH einen Vertrag geschlossen, der für die GmbH im Handelsregister eingetragen ist. In diesem Vertrag werden Nutzung und Fortentwicklung des Geländes geregelt. Darin werden auch die Aufgaben und eventuellen Rückforderungen seitens der Stadt (Landes?) geschildert beziehungsweise die weitere Verwendung der Gelder. Beim Landgestüt ist geregelt, dass im Auflösungsfalle das Stiftungsvermögen an die Stadt geht, die es so zu verwenden hat, wie die Stiftungssatzung es vorschreibt: zur nachhaltigen Förderung des Sports, der Tierzucht, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes sowie des traditionellen Brauchtums. Es geht hier meines Erachtens nicht um Verhinderung von Baumaßnahmen, sondern um die Weiterentwicklung eines Projektes "Landgestüt", zu dem man sich seinerzeit vertraglich verpflichtet hat. Mag sein, dass diese Verträge "nichtig" sind.

Meine Frage an die Stadtverwaltung: Ist man bereit oder willens, das Landgestüt zu erhalten oder scheut man die Verantwortung? Wenn Zweites zutreffen sollte, wovon ich nicht ausgehe, wären die Investitionen der vergangenen Jahre in den "Sand" gesetzt worden! Aber selbst bei dem Flughafen BER geht man ja jetzt davon aus. Übrigens: Ich bin nicht gegen etwas (Kita/Wohnbau) sondern für etwas (Landgestüt Zweibrücken).

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