Niederlage für Gemeinde Waldstreit: Großsteinhausen muss zahlen

Großsteinhausen · Die Ortsgemeinde hat vor Gericht im Verfahren gegen das Land eine Niederlage kassiert. Ob man in Berufung geht, ist noch offen.

 Hoch ragen die Bäume im Großsteinhauser Wald. Die jetzige Niederlage vor Gericht ist für die Gemeinde allerdings ein Tiefpunkt.

Hoch ragen die Bäume im Großsteinhauser Wald. Die jetzige Niederlage vor Gericht ist für die Gemeinde allerdings ein Tiefpunkt.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

5495,10 Euro nebst Zinsen kostet die Ortsgemeinde Großsteinhausen ein gestern veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Das Geld schuldet sie, so entschieden die Richter, dem Land als Betriebskostenbeitrag für den Gemeindewald: Jahresplanung, Pflegemaßnahmen, Wegeunterhaltung und Naturschutz. Großsteinhausen hatte die Zahlung verweigert, weil man bereits zum 1. Oktober 2014 den Gemeindewald an die private Firma Schmitz Waldwirtschaft verpachtet hatte. Der Pächter, namentlich der von Schmitz beschäftigte Revierförster Uli Osterheld,  habe sich doch seither um alles gekümmert, argumentierte die Gemeinde. Deshalb brauche man auch nichts ans Land zu zahlen.

Weit gefehlt, befanden die Richter. Der private Pächter sei nur für den Holzverkauf zuständig gewesen, für die restlichen Aufgaben weiter das Forstrevier Westrich, zu dem Großsteinhausen trotz der Verpachtung weiter gehört habe (darauf hatte das Forstamt die Gemeinde laut Urteilsbegründung im Mai 2014 hingewiesen). Und zwar bis zum 1. Oktober 2016. Erst seit diesem Zeitpunkt, heißt es im Urteil, existierte das vom Gemeinderat im Februar ausgerufene eigene Forstrevier. Wie erklärt sich die siebenmonatige Lücke zwischen beiden Terminen? Grund ist die Durchführungs-Verordnung zum Landeswaldgesetz. Die schreibt ein Verfahren zur Gründung eines eigenen Reviers vor. Die Voraussetzungen der Verordnung wurden nun aber erst zum 1. Oktober erfüllt.

Ob die in Rechnung gestellten Leistungen zwischen 2014 und 2016 nun doppelt erbracht und damit in der Summe eigentlich auch doppelt berechnet wurden, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Aus Sicht des Gerichts ist das aber auch egal. Begründung: Wer einem Forstrevier angehört, hat sich „der Organisationshoheit des Landes unterworfen“ und ist damit „verpflichtet“, dessen „personalwirtschaftliche Dispositionen im Bereich der Forstverwaltung hinzunehmen“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Großsteinhausen könnte dagegen Berufung einlegen. Ob man das tun wird oder nicht, ist noch unklar. Ortsbürgermeister Volker Schmitt wollte sich gestern nicht zu dem Urteil und möglichen weiteren juristischen Schritten äußern. Zunächst wolle er sich mit seinem Anwalt beraten, sagte er auf Merkur-Nachfrage.

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